Ab nächstem Jahr müssen Kassenpatienten beim Zahnarzt-Besuch richtig aufpassen. Denn die Abrechnungsbasis ändert sich: Die Krankenkassen zahlen nicht länger prozentuale Anteile für Kronen, Brücken oder Prothesen dazu, sondern nur noch einen festen Zuschuss. "Das könnte für viele eher teurer werden", meint Julia Nill, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Und ab 1. Juli muss ein gesetzlich Versicherter noch eine Änderung verkraften. Dann muss er einen Extra-Beitrag aus eigener Tasche für seinen Zahnersatz zahlen, abhängig vom Einkommen.
Neue Festzuschüsse für Zahnersatz
Zunächst gilt ab 1. Januar: Die Kassen beteiligen sich auch weiterhin an der Finanzierung von künstlichen Zähnen, allerdings jetzt mit einem festen Kostenbeitrag, der sich nach dem jeweiligen Befund orientiert. Muss beispielsweise ein Zahn im Unterkiefer ersetzt werden, kriegt jeder Kassenpatient dafür den gleichen Betrag als Zuschuss - egal, wie hoch die Rechnung von Dentist und Labor ausfällt. Wer eine bessere Versorgung als den festgelegten Standard will, muss alle Zusatzkosten aus der eigenen Tasche zahlen. "Alles, was über die Grundversorgung hinaus geht, darf der Zahnarzt wie bei Privatpatienten abrechnen", warnt Heidemarie Krause-Böhm, Verbraucherschützerin aus München.
Sparen kann man - ähnlich wie bisher - mit dem Bonusheft. War der Patient in den letzten fünf Jahren regelmäßig beim Zahnarzt, erhöht sich der Festzuschuss von 50 auf 60 Prozent. 65 Prozent gibt die Kasse dazu, wenn der Versicherte in den vergangenen zehn Jahren keinen Vorsorgetermin verpasst hat. Wichtiger neuer Vorteil: künftig gibt es auch eine Finanzspritze für Zahnimplantate. Das war bislang nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Kassenleistungen decken viele Extras nicht ab
"Eine grundsätzliche Verschlechterung bringt das neue System auf den ersten Blick nicht", sagt Krause-Böhm. Im konkreten Einzelfall sehe die Lage dann häufig doch anders aus, ist Nill überzeugt. Zahnärzte dürften künftig "noch stärker bemüht sein, den Patienten Extras zu verkaufen, die die Kassenleistung nicht abdeckt". Sie rät zur Vorsicht: "Bisher ist es noch so, dass bei einer höheren Rechnung die Kasse auch mehr zuschießt." Das sei bei Festbeträgen künftig nicht mehr drin. Wer vom Zahnarzt mehr als eine Standardbehandlung empfohlen bekomme, zahle vermutlich mehr drauf als bisher.
Auch Hans Glatzl, Sprecher des kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns, meint: "Künftig müssen die Patienten stärker entscheiden: kann ich mir mehr leisten oder reicht mir die Grundversorgung?"
Immer auf den Eigenanteil achten
Auf der Hut sein, informiert sein - das ist nach Ansicht der Verbraucherschützer der beste Weg, um mit den Neuerungen 2005 zurecht zu kommen. Mit dem Zahnarzt sollte stets klar besprochen werden, welche Kosten als Eigenanteil anfallen. "Keine Unterschrift auf Privatverträge mit dem Arzt, bevor man bei der Krankenkasse nicht nachgefragt hat", so der Tipp Krause-Böhms.
Bis zum Jahreswechsel kann es in vielen Fällen ratsam sein, eine Zahnersatz-Behandlung noch nach den alten Zuschussregeln der Kassen unter Dach und Fach zu kriegen. "Finanziell lohnen wird sich das unter Umständen bei höherwertigen Kronen", meint Nill. Allerdings muss sich der Patient dann sehr beeilen. Bei vielen Kassen gilt nämlich: zieht sich die Behandlung ins nächste Jahr hinein, wird nicht mehr nach dem bisherigen System abgerechnet.
Implantate besser auf 2005 verschieben
"Bei der eigenen Kasse und beim Zahnarzt nachfragen, was in diesem Jahr noch möglich ist", empfiehlt Michaela Gottfried vom Verband der Angestellten Krankenkassen (VdAK). Wer sich für ein Implantat entscheide, solle den Termin lieber ins nächste Jahr schieben. Der Festzuschuss sei dann gesichert.
Und als zweiter großer Einschnitt gilt ab 1. Juli: Kassenpatienten werden stärker zur Kasse gebeten. Für Zahnersatz und Krankengeld muss dann extra gezahlt werden. 0,4 Prozent vom Bruttolohn müssen für die künstlichen Zähne und 0,5 Prozent fürs Krankengeld aufgebracht werden. Daran beteiligen sich die Arbeitgeber nicht mehr. Was die Teuerung etwas abmildern soll: per Gesetz wird zugleich festgelegt, dass die Krankenkassen zeitgleich den Beitragssatz um 0,9 Prozent absenken müssen. Unterm Strich zahlen Arbeitnehmer und Rentner aber immer noch 0,45 Prozentpunkte drauf.