Die Hausratsversicherung soll eigentlich bei kleineren und größeren Missgeschicken finanziell einspringen. Um ganz sicher zu gehen, dass die Versicherer zahlen, kann man eine spezielle Vertragsklausel nutzen.
Aufgabe des Ombudsmannes ist, Streitigkeiten von Verbrauchern mit ihren Versicherungen ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Der jetzige erhält an manchen Tagen körbeweise Beschwerden.
Der erste Ombudsmann für Versicherungen ist mächtig: Bei Streitigkeiten um Beträge bis 5.000 Euro (9.780 DM) darf er bindend für die Unternehmen entscheiden.
Ärger mit der Versicherung kommt viele Verbraucher teuer zu stehen. Jetzt soll ein Schlichter verschaukelten Kunden helfen, ihr Recht leichter durchzusetzen.