Verbrauchertipp Brand nach Silvesterknallerei: Versicherung zahlt nicht immer

Bei einer Silvesterparty sollte der Gastgeber immer darauf achten, dass von gezündeten Feuerwerkskörpern keine Gefahr mehr ausgeht. Nicht immer übernehmen nämlich die Versicherungen den gesamten Schaden.

Bei einer Silvesterparty sollte der Gastgeber immer darauf achten, dass von gezündeten Feuerwerkskörpern keine Gefahr mehr ausgeht. Das gilt auch dann, wenn nicht er selbst, sondern seine Gäste die Raketen zünden. Andernfalls muss er damit rechnen, im Falle eines Hausbrandes einen Teil des Schadens selbst zu begleichen. Ein entsprechendes Urteil fällte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Köln, wie der Anwalt-Suchservice in Köln berichtet (Az.: 11 U 126/99).

In dem verhandelten Fall hatte ein Ehepaar seiner 18-jährigen Tochter erlaubt, eine Silvesterparty zu veranstalten. Dabei zündete ein junger Mann mehrere Feuerwerkskörper. Eine der Raketen brannte nicht ab, die Folge war ein Hausbrand. Die Eltern verklagten den Mann, der die Feuerwerkskörper gezündetet hatte. Das OLG verurteilte den Gast aber nur zur Zahlung von zwei Dritteln des Schadens. Den Rest sollten die Eltern übernehmen. Da bekannt sei, dass nicht jeder einzelne Knall- oder Leuchtkörper explodiere, hätte auch die junge Gastgeberin darauf achten müssen, dass von den gezündeten Feuerwerkskörpern keine Gefahr ausgehe.