Für die Kennzeichnung von Computer- und Videospielen ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zuständig. Der Handel darf Kindern und Jugendlichen nur deutlich gekennzeichnete Spiele zugänglich machen.

Die Symbole der USK: das weiße bedeutet "keine Beschränkung", die mittleren geben Altersstufen an, das rote Symbol heißt: keine Jugendfreigabe
Eine Freigabe ohne Altersbeschränkung erhalten Spiele, die für Kinder jeden Alters unbedenklich sind. Das heißt aber nicht, dass diese für jüngere Spieler verständlich oder beherrschbar sein müssen. Ebenfalls ohne Altersbeschränkung werden Info- und Lernprogramme eingestuft.
Die Freigabe ab sechs Jahren gibt es für Spiele, die kleinere Kinder womöglich in "unheimliche Spielräume" versetzen oder durch Aufgaben und Geschwindigkeit belastend für sie sein könnten.
Freigegeben ab zwölf Jahren werden Spiele mit kampfbetonten Spielaufgaben, in denen Gewalt jedoch nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden ist.
Eine Freigabe ab sechzehn Jahren erfolgt bei bewaffneter Action in fiktiven oder historischen Kriegsszenarien.
Keine Jugendfreigabe erhalten Spiele, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können. Sie dürfen nur an Erwachsene verkauft werden. Bei noch extremeren Spielen (z. B. Gewaltverherrlichung) verweigert die USK die Kennzeichnung.
Damit ist der Weg frei für eine Indizierung des Titels.
Weitere Infos im Netz www.zavatar.de Spieledatenbank mit Angaben zur Altersfreigabe.
www.schau-hin.info: Ratgeber für Eltern in Sachen Medien und Erziehung