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Fuß eines Neugeborenen

Fehlender Vaterschaftsurlaub in Deutschland wird Fall für Europäischen Gerichtshof

Fehlender Vaterschaftsurlaub in Deutschland wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellte den europäischen Richterinnen und Richtern am Mittwoch die Frage, ob zusätzlich zu Elternzeit und Elterngeld ein bezahlter Vaterschaftsurlaub eingeführt werden muss. Eine Richtlinie der EU von 2019 sieht für Väter mindestens zehn Tage Urlaub um den Zeitpunkt der Geburt vor. (Az. 1 WB 27.25)