3. August 2010, 10:28 Uhr

Karlsruhe stärkt Sorgerecht lediger Väter

Mütter können nach einem Urteil des Verfassungsgerichts das gemeinsame Sorgerecht für Kinder nicht mehr generell verweigern. Schwarz-Gelb arbeitet bereits an einer Gesetzesänderung.

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Väter dürfen in Sachen Sorgerecht nicht generell benachteiligt werden, entschieden die Karlsruher Richter©

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht für Kinder gekippt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern. Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht der Eltern anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines unverheirateten Vaters Erfolg.

Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege, so die Verfassungsrichter. Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert - zumal der Vater nicht die Möglichkeit hat, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.

Schwarz-Gelb arbeitet an Neuregelung

Ende 2009 hatte bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das deutsche Kindschaftsrecht gerügt. Dem Urteil der Straßburger Richter zufolge verstößt es gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung plant deshalb eine Reform des Sorgerechts, die die Rechte der Väter stärken soll. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lässt derzeit entsprechende Eckpunkte erarbeiten. Im Herbst soll ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden.

Karlsruhe folgt Straßburger Urteil

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts folgte nun der EGMR-Entscheidung und änderte damit seine bisherige Rechtssprechung. Im Januar 2003 hatte Karlsruhe noch geurteilt, der Vorrang der Mutter beim Sorgerecht für ein nichtehelich geborenes Kind sei gegenwärtig noch verfassungsgemäß. Allerdings gab die Verfassungshüter schon damals den Hinweis, dass der Gesetzgeber die tatsächliche gesellschaftliche Entwicklung beobachten müsse.

Neuere empirische Untersuchungen zeigten, dass in nicht unbeträchtlicher Zahl Mütter allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigerten, "weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen wollen", heißt es in der Entscheidung.

joe/APN/DPA/AFP
 
 
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