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21. November 2007, 08:44 Uhr

Der ungewollte Sohn

Eine Affäre, ein Kind, ein Streit: Ein Vater will unter keinen Umständen seinen unehelichen Sohn sehen, er befürchtet sonst das Ende seiner Ehe. Ein Gericht will ihn aber dazu zwingen. Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Fall. Familienverbände warnen: Bekommt der Vater Recht, hätte das weit reichende Konsequenzen. Von Malte Arnsperger

Ein Vater klagt vor dem Bundesverfassungsgericht. Er will auf keinen Fall seinen Sohn sehen© Pete Leonard/zefa/Corbis

Sie kämpfen, sie schwitzen Blut und Wasser. Viele Männer müssen viel tun, um ihre unehelichen Kinder besuchen zu dürfen. Sie zerren die Mutter des Kindes vor Gericht, um wenige Stunden mit ihrem Sohn oder der Tochter verbringen zu dürfen. Normalerweise. Doch nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde eines Vaters, der ebenso große Anstrengungen unternimmt, um seinen Sohn nicht sehen zu müssen.

Rückblende: Der verheiratete Dirk B. aus dem Städtchen Brandenburg an der Havel hat eine Affäre mit der unverheirateten Camilla P. Jahrelang fliegt die Liebelei nicht auf. Doch dann wird Camilla P. schwanger, 1999 kommt ein Junge, Felix, zur Welt. Dirk B. scheint nun seiner Familie gegenüber ein schlechtes Gewissen zu bekommen. Er beendet sofort die Affäre, zahlt jedoch brav für den Unterhalt des unehelichen Kindes. Doch Kontakt will er mit seinem Sohn nicht. Denn er befürchtet, dass sich seine Ehefrau, mit der er zwei Kinder hat, dann von ihm scheiden lassen wird. Dabei ist es genau diese Ehefrau, die Monat für Monat der Ex-Freundin ihres Mannes das Geld für den unehelichen Sohn überweist. Als ob eine schwammige Begründung nicht ausreicht, argumentiert der heute 42-Jährige Dirk B. zudem, Felix sei gegen seinen ausdrücklichen Willen gezeugt worden und er empfinde keinerlei Bindung zu seinem Sohn.

Oberlandesgericht will Vater zwingen

Nach zwei Jahren reicht es Camilla P. Sie zieht vor das Amtsgericht und will den Vater zwingen, sich auch persönlich um seinen Sohn zu kümmern. Die Richter schmettern den Antrag ab. Denn das Kindeswohl sei gefährdet, wenn der Vater zu einem Umgang gezwungen werden muss. Die Mutter gibt nicht auf und hat Erfolg: Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg teilt ihre Ansicht und beruft sich auf ein 1998 geändertes Gesetz. Danach haben Kinder das Recht, leibliche Eltern und Großeltern regelmäßig zu treffen. Das bedeute im Umkehrschluss eine Umgangspflicht der Erwachsenen. Im Jahr 2004 wird der Vater deshalb vom OLG zu einem Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro verurteilt, sollte er die regelmäßigen Besuchstermine mit seinem Sohn verpassen. Als Ort legten die Richter die Praxis eines Psychologen fest.

Der 42-jährige Vater akzeptiert diesen Zwang nicht. Er zieht vors Bundesverfassungsgericht. Denn er sieht sowohl sein in Artikel zwei des Grundgesetzes garantiertes Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt wie auch seine eheliche Familie gefährdet, die durch den Artikel sechs geschützt werde. Seine Anwältin Heike Hase kritisiert den Beschluss des OLG: "Man kann Verantwortung nicht erzwingen." Ihr Mandant habe den Jungen noch nie gesehen und von Anfang an jede persönliche Beziehung abgelehnt.

"Kind braucht Klarheit"

Familienverbände warten nun mit Spannung auf die Entscheidung der Karlsruher Richter. Rüdiger Meyer-Spelbrink, Bundesgeschäftsführer des Vereins "Väteraufbruch für Kinder" warnt: "Wenn das Bundesverfassungsgericht dem Vater Recht gibt, hat das erhebliche Sogwirkung. Denn dann können Eltern, die keine Lust auf ihre Kinder habe, sich in Zukunft immer vor ihrer Verantwortung drücken. Das wäre auch ethisch sehr fragwürdig", sagte er stern.de. Meyer-Spelbrink, der bei der Verhandlung als Experte aussagen wird, hält es für absolut angebracht, auch unwillige Eltern zu einem Kontakt mit ihren Kindern zu zwingen. " Eine Beziehung ist notwendig, und zwar zunächst unabhängig von der Qualität. Das Kind benötigt Klarheit und muss ein Bild seines Vaters haben. Auch die bittere Erfahrung, dass der Vater kein Interesse hat, ist besser als falsche Hoffnungen."

Von einem generellen Zwang zum Umgang mit einem Kind hält der Verband alleinerziehender Mütter und Väter wenig. "Es ist unwahrscheinlich, dass es gelingt, durch gerichtlichen Zwang eine positive Vater-Kind-Beziehung herzustellen", heißt es in einer Stellungnahme des Vereins. Doch die Vorsitzende Edith Schwab schränkt dies im Gespräch mit stern.de ein. "Wenn das Kind einen eigenen Willen entwickelt hat und den Umgang mit dem Vater wünscht, sollte der Vater auch dazu gezwungen werden können", sagte Schwab. Auch im Fall des achtjährigen Jungen aus Brandenburg plädiert sie dafür, das Kind zu befragen. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde des Vaters Recht geben, sieht sie die Gefahr eines Dammbruchs: "Es wäre fatal. Eltern könnten sich aus ihrer Verantwortung stehlen."

So richtig Verantwortung scheint momentan niemand für den bemitleidenswerten achtjährigen Felix aus Brandenburg übernehmen zu wollen. Denn die arbeitslose Mutter hat das Kind mittlerweile an ein Kinderheim abgegeben, ein Gutachter hat ihr angeblich Erziehungsmängel attestiert. Bei der Verhandlung in Karlsruhe wird keiner der beiden Eltern zugegen sein, erscheinen werden lediglich Vertreter des Jugendamtes. Die halten momentan nichts davon, dem Vater zu Besuchen seines Kindes zu zwingen. "Das Kindeswohl muss im Vordergrund stehen.", sagte die Amtsleiterin stern.de. "Und da das Kind momentan andere Probleme hat, ist das Risiko zu groß, ihm einen solchen unsicheren Kontakt zuzumuten."

Eddie Murphy will Tochter nicht sehen Auch Filmstar Eddie Murphy (46) hat offenbar kein Interesse an seinem unehelichen Kind. Er will seine acht Monate alte Tochter Angel Iris nicht kennenzulernen. Zurzeit streitet der US-Komiker mit der Mutter des Mädchens, Spice Girl Mel B (32), vor Gericht um Unterhalt und Besuchsrecht.

Wie die britische Sängerin nun feststellen musste, hat Murphy an letzterem offenbar überhaupt kein Interesse. Laut Onlineausgabe der "Sun" hatte Mel B geplant, Angel Iris zum nächsten Gerichtstermin mitzubringen, um ihr Gelegenheit zu geben, ihren Vater zum ersten Mal zu sehen. Als sie jedoch erfuhr, dass Murphy sich durch seinen Anwalt vertreten lassen wollte, beschloss Mel B, ebenfalls nicht persönlich zu erscheinen. Inzwischen musste der Fall zudem um weitere drei Monate verschoben werden, da Murphy sich geweigert hatte, rechtzeitig zum Termin ein Angebot zu unterbreiten.

Damit hat er das Spice Girl einmal mehr enttäuscht. Der US-Komiker hatte Mel B noch während der Schwangerschaft verlassen und dies in einer Sendung im holländischen Fernsehen bekannt gegeben. Die von ihm angezweifelte Vaterschaft wurde durch einen DNA-Test nach der Geburt eindeutig bewiesen. (dpa)

Von Malte Arnsperger
 
 
KOMMENTARE (10 von 25)
 
einhoernchen (23.11.2007, 14:34 Uhr)
Pauschalierungen
bringen nun mal eben gar nichts.
Zitat:und mal ganz ehrlich, ich glaube dass es wesentlich sinnvoller wäre, sich auf die väter zu konzentrieren, die einen kontakt wollen, der jedoch aus irgendwelchen fadenscheinigen gründen von der mutter unterbunden wird.
Zitatende.
Und wenn das dreiste Kind nicht will? Wie kann man sich das Leben so einfach machen?
Was sind das für Mitmenschen, die es nicht hinbekommen so mit anderen umzugehen dass eben ein Miteinander läuft - gibts in Massen.
Sollen diese "Elternteile" für ihr Fehlverhalten "belohnt" werden indem es gerichtlich einfach übergangen wird? Macht das dass geschehene nichtig? Da meine ich: Nein.
Und wenn z.B. ein Elternteil eine Traumatherapie machen muss und die Kinder ebenfalls Hilfe brauchen frage ich mich schon warum dem so ist.
Der Witz am Gesetz ist wenn nun obiger "Vater" sagt: Jetzt will ich aber Umgang sollen alle springen und ihn als Vater wertschätzen - welch absurde Welt.
olletippse (23.11.2007, 13:29 Uhr)
@derJGC
so ein blödsinn!!! ich bin ebenfalls kind einer alleinerziehenden mutter, mein vater wollte mich auch nicht - und ich bin nicht anbgestürzt in "sex, drugs & rock`n`roll", weil 1. meine mutter schlau genug war, mir beide seiten zu vermitteln und 2. ich keine ausrede für mein verkorkstes leben brauche!!!
ich glaube nicht, dass mein leben leichter oder besser verlaufen wäre, hätte mein erzeuger einen erzwungenen kontakt zu mir gehabt... im gegenteil! heute stehe ich ihm gleichgültig gegenüber, anders würde ich ihn wahrscheinlich hassen......
und mal ganz ehrlich, ich glaube dass es wesentlich sinnvoller wäre, sich auf die väter zu konzentrieren, die einen kontakt wollen, der jedoch aus irgendwelchen fadenscheinigen gründen von der mutter unterbunden wird. diesen vätern und kindern muss geholfen werden, nicht denen, die gar keine hilfe wollen!!
@Alex64:
Dir kann ich einfach nur grinsend zustimmen.... ;o)
einhoernchen (22.11.2007, 21:15 Uhr)
vondervogelwheyde
Ihre Zeilen berühren mich tief.
Dennoch zeigen sie auf: Was sind leibliche oder biologische Eltern wenn sie keine Bezugspersonen sind?
Wenn sie sich nach Eltern sehnen kann ich Ihnen mit auf den Weg geben: Es gibt viele erwachsene Kinder, die das vergnügen hatten beide Eltern zu haben, von diesen aber keineswegs geliebt wurden.
Ich finde das "Recht" derzeit so fatal weil es dem Schutzauftrag nicht nachkommt die schwächsten Glieder der Kette zu schützen. Die Kinder werden als Streitobjekt mißbraucht.
Für mich wäre obiger Fall leicht zu lösen wenn man diesen "Vätern" nicht ein Umgangsrecht-/Pflicht geben würde. Schon hätte das Kind eine AE-Mutter und gut, Ruhe wäre. Aber nein, da wird politisch angestrebt GSR für solche Väter, pauschal.
Da sieht man mal wie dumm pauschalierungen sind, wie sollte dieser "Vater" ein GSR ausüben?
So hängt das seelische und körperliche Wohl von Kindern hier weiterin davon ab ob ein Gericht den Mumm hat dafür einzutreten oder ob es pauschal "Rechte" erkennt.
Sind ja nur Kinder, könnte man mit Ironie sagen.
Lieben Gruß
einhoernchen (22.11.2007, 19:06 Uhr)
Ein Meilenstein
wird dieses Urteil sicherlich. Egal wie es ausfällt zeigt es doch die abartigkeit des Familien"rechts". Wie will ein einheitliches Gesetz menschliches Fehlverhalten verhindern? bDerzeit ist es so dass Mütter mit ihren Kindern quer durch Deutschland oder sogar ins Ausland fliehen da die Kinder keinen Rechtsschutz bekommen. Dass der Junge im heim ist verwundert mich nicht, wenn man betrachtet dass die "professionellen" in Massen Kinder die sich weigern den Vater zu sehen in Heime oder Psychiatrien stecken.
So wie derzeit Mütter und Kinder gezwungen werden Umgang durchzufühgren und dabei billigend in Kauf genommen wird dass sogar Gewalt gegen das Kind angewendet werden muss kann nur den Hut vor dem Mut der Mutter ziehen auch mal im Umkehrschluß die Pflicht des Vaters einzufordern, denn da wird immer abgewunken, das schadet ja dem Kind.
Wenn man Väter nicht zum Umgang zwingen kann, dann bitte sehr auch nicht Kinder. Warten wirs ab.
Interessant finde ich dass wieder mal die radikale Väterbewegung in Form eine VAFK bei ist. Vereinsmitglieder und auch Anwälte sind dafür bekannt vor nichts halt zu machen, Stalking mit mehreren Personen wird dort schon selbstverständlich organisiert.
Bleibt zu hoffen dass irgendwann mal jemand beginnt wirklich die Kinder in den Mittelpunkt zu stellen und nicht die Rechte rechtlicher Eltern.
Papa-Ralf (21.11.2007, 21:11 Uhr)
Was für eine Farce!
Ja, es gibt sie, die Väter, die sich nicht um ihre Kinder kümmern wollen. Hier wird wieder einer vorgeführt. Die zwei Millionen Väter aber, die ihre Kinder sehen wollen - es aber nicht sollen, weil sich "Mütter" dagegen stellen und alle Instanzen und die Unfähigkeit und Ignoranz der Justiz und anderer "Kinderklauer" ausnutzen, lässt der Staat im Stich. Mit viel Geld und unendlicher Geduld erreicht der eine oder andere mal ein Urteil, welches aber noch schwerer umzusetzen, als zu bekommen ist. Kinder sind in diesem Land für manche "Mutter" nur Mittel zum Zweck um aus dem Status einer „(meist gewollt) Alleinerziehenden“ Profit zu schlagen. Das selbe Gericht, welches hier entscheiden soll, wurde bekannt dadurch, dass es "Müttern" bescheinigte: sie würden schon wissen, was gut für das Kind ist. Kinder bekommen in diesem Land selten recht - Väter schon gar nicht. Schreibt einer, der zutiefst bereut Vater geworden zu sein. Weil er sich mit der Mutter seiner 10-jährigen Tochter seit 8 Jahren um Besuche streiten muss, sie seit 2 1/2 Jahren weder gesehen, noch gesprochen hat.
vondervogelwheyde (21.11.2007, 17:13 Uhr)
Wovon wir reden, wenn wir über Kindeswohl reden
Ich bin 50 Jahre alt und die ersten 14 Lebensjahre in einem Kinderheim aufgewachsen. Als unehelich Geborener habe ich während dieser Zeit weder meine Mutter noch meinen Vater kennen gelernt. Irgendwann habe ich dann als 10jähriger entschieden, das sie wohl tot sein müssten. Mit 14 Jahren bin ich zu Pflegeeltern gekommen. Als die Beziehung zu meinen Pflegeeltern immer schwieriger wurde, entschied, wie ich später erfahren habe das Jugendamt, Kontakt zu meiner Mutter aufzunehmen. Die hatte immer noch das Sorgerecht(!!). Mit 17 lernte ich meine Mutter kennen: ohne näher darauf einzugehen: eine absolute Katastrofe! In dieser Zeit drängte meine Mutter mich, Kontakt zu meinem Vater auf zunehmen. Ich besuchte ihn, ohne das vorher ein Termin vereinbart wurde. Sowohl für mich aber auch sichtlich für meinen Vater ein absoluter Schock. Für mich war es das einzige mal, das ich meinen Vater gesehen habe. Ich habe keine emotionale Bindung zu ihm, es reicht mir zu wissen, das es ihn gibt. Den Kontakt zu meiner Mutter habe ich mit 20 Jahren abgebrochen. In dem beschriebenen Fall des Jungen halte ich nichts davon, eine Begegnung mit dem Vater gerichtlich erzwingen zu wollen. Der Junge soll später selber entscheiden, ob er Kontakt zu seinem Vater haben möchte oder nicht. Die Zustimmung des Vaters sollte vorliegen. Im übrigen möchte ich all jenen widersprechen, das bei einem Kind eijne kriminelle Karriere vorbestimmt ist, nur weil es in einem Kinderheim aufwächst.
Alex64 (21.11.2007, 17:10 Uhr)
Oh ja
... noch verschärft: Alle, die da landen, werden später Verbrecher. So ist das. Was ist denn dann eigentlich mit dem "Erziehungsauftrag" der werten Mama?
rollirolli (21.11.2007, 16:07 Uhr)
alex64 -der Schlaumeier
...vielleicht hättest du mal den Artikel richtig lesen sollen...boah eih, dann wüsstest du vielleicht wirklich mehr. Der Junge ist im Heim ...
Triskel99 (21.11.2007, 15:32 Uhr)
Wer soll was davon haben?
Wem sollte ein Zwangs-Besuch denn was nützen? Soll der Vater zu seinem Sohn fahren, sagen so jetzt war ich hier, und wieder nach hause fahren? Was ist dann gewonnen?
Ich denke, man kann ein innerliches Bekennen zu dem Kind nicht erzwingen. Egal wie entschieden wird, der Mann bekennt sich nicht zu seinem Kind. Daran lässt sich nichts ändern.
Alex64 (21.11.2007, 14:23 Uhr)
Boah - jetzt weiss ich es
.. jeder der nicht zusammen mit seinem (genetischen) Vater aufwächst, wird automatisch kriminell.
Was für einen universal gültige Entschuldigung vor Gericht ....
Und schön dass du eine Ersatvaterfigur gefunden hast.
Ist übrigens wohl auch nicht dein genetischer Erzeuger ...
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