13. März 2008, 15:50 Uhr

Moral bestraft Liebe

Das höchste deutsche Gericht hat entschieden: Inzest bleibt strafbar. Dieses Urteil ist fragwürdig, denn es beruht vor allem auf moralischen Argumenten. Eine Analyse von Holger Witzel

Alles darf ich mit meiner erwachsenen Schwester machen: Schmusen und Petting, bis der Arzt kommt, wir dürfen Oralverkehr haben, ohne dass sich der Staat in unser Privatleben mischt, natürlich auch anal, wenn uns danach ist - selbst Kinder dürften wir per künstlicher Befruchtung miteinander haben. Nur den klassischen Beischlaf, egal ob mit oder ohne Kondom, verbietet uns das Strafgesetzbuch. Dafür droht leiblichen Geschwistern nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Aktenzeichen 2 BvR 392/07) auch in Zukunft eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Lebendige Beweise für eine Straftat

Sie wollen keine weiteren Einzelheiten von mir und meiner Schwester wissen? Es schüttelt Sie bei dem Gedanken? Mich auch. Wie die meisten Leute finde ich nahe Verwandte aus einem vermutlich evolutionären Instinkt heraus sexuell nicht besonders interessant und habe, davon abgesehen, nicht mal eine Schwester. Trotzdem braucht man genau diese Vorstellungskraft, um die Absurdität der aktuellen Entscheidung zu verstehen. Dann versteht man vielleicht auch den Fall der sächsischen Geschwister, die vier Kinder miteinander haben – aber eben nicht dafür verurteilt wurden, sondern allein dafür, dass sie sich mehr lieben, als es das gesunde Volksempfinden erlaubt, an dem sich auch die höchsten deutschen Richter orientiert haben.

Anders als bei anderen Paaren, bei denen Kinder als Beweise für die große Liebe gelten, sind die Kinder von Patrick und Susan lediglich lebendige Beweise für eine Straftat. Die Verfassungsbeschwerde ihrer Anwälte gegen die Strafurteile sächsischer Gerichte und den aus ihrer Sicht insgesamt nicht mehr zeitgemäßen - oder noch nie mit Rechtsgütern begründbaren - Paragrafen 173 des Strafgesetzbuches wurde zurückgewiesen, weil er die "Bewahrung der familiären Ordnung vor den schädigenden Wirkungen des Inzests unter Strafe stellt".

Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht wurde nicht verletzt

Tatsächlich waren Patrick, 31, und Susan, 23, gerade dabei, eine Familie zu gründen, die sie vorher nie hatten. Getrennt voneinander und in zerrütteten Verhältnissen aufgewachsen war bei ihnen die geschwisterliche Hemmung voreinander nicht ausgeprägt. Sie haben sich nicht geschüttelt, sondern im vorliegenden Fall als zwei erwachsene Menschen freiwillig miteinander verkehrt. Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht wurde von keinem verletzt – außer vom Staat. Mit dem Missbrauch von Kindern hat weder diese Liebesgeschichte noch der Paragraf 173 zu tun. Väter oder Onkel, ältere Brüder oder Vergewaltiger werden heutzutage zum Glück durch andere Paragrafen weitaus härter und klarer verfolgt und bestraft, wenn sie sich an Minderjährigen oder gegen deren Willen an Erwachsenen vergehen.

Als Patrick für sein Privatleben das erste Mal ins Gefängnis musste, hat er nicht mal gewusst, was man ihm eigentlich vorwarf. Nach der Geburt des dritten Kindes hat er sich sterilisieren lassen, als wäre ihm die Fortpflanzung verboten. Das vierte Kind war da schon unterwegs. Aber dass er nun keine weiteren Kinder mehr bekommen kann, ändert auch nichts daran: Wenn er mit seiner Schwester schläft, sind beide Kriminelle.

Eine moralisches Urteil

Vor drei Jahre habe ich die Geschwister kennen gelernt. Sie hatten in den ersten Strafverfahren nicht mal Anwälte und nie das intellektuelle Rüstzeug für ein Leben mit der Lüge wie viele andere heimliche Geschwisterpaare in Deutschland. Sie hätten zum Beispiel nur sagen müssen, es wäre im Frankreichurlaub passiert, in Spanien, der Türkei oder etlichen anderen Staaten, in denen Inzest längst nicht mehr unter Strafe steht. Die verräterische Befruchtung hätte indirekt in der gemeinsamen Badewanne stattgefunden haben können, per Mundraub in einer Besenkammer … Kein Staatsanwalt hätte ihnen Monate oder Jahre später etwas anderes beweisen können. Sie aber waren ehrlich. Warum sollten sie auch lügen? Schließlich liebten sie sich und lieben sich noch immer, wie sie immer wieder glaubwürdig beteuern. Dafür muss Patrick jetzt wahrscheinlich wieder ins Gefängnis, ein reueloser Wiederholungstäter, genau wie seine Schwester.

Warum mischt sich der Staat ein, wenn sich zwei Menschen lieben? Ausdrücklich wird in der Begründung der Entscheidung "das in der Gesellschaft verankerte Inzest-Tabu" erwähnt. Aus Mangel an anderen Rechtsgütern muss also die Moral herhalten, von der sich das Strafrecht in Deutschland eigentlich längst emanzipiert hatte. Nach und nach hat man den Ehebruch legalisiert, sogar die Homosexualität. Selbst "Unzucht mit Tieren" kann heutzutage straffrei treiben, wenn es dabei nicht zu einer Sachbeschädigung kommt oder man kann sich "außerehelichen Beischlaf erschleichen". Nur bei erwachsenen Geschwistern bleibt alles beim Alten.

"Der Beischlaf zwischen Geschwistern", so heißt es aus Karlsruhe, "betrifft nicht ausschließlich diese selbst, sondern kann in die Familie und die Gesellschaft hinein wirken und außerdem Folgen für aus der Verbindung hervorgehende Kinder haben." Wieso aber wird dann – aus Rücksicht auf Familie und Gesellschaft – das gleiche Vergehen zwischen gleichgeschlechtlichen Geschwistern, Stief-, Adoptions- oder Pflegegeschwistern nicht bestraft? Wieso nicht mein Fellatio mit meiner Schwester oder der Beischlaf mit meinem Bruder?

Das Sondervotum des Richters Hassemer

Die "Vermeidung von Erbschäden", von der im Gesetz nie die Rede war und die auch wissenschaftlich mehr als umstritten ist, kann es nicht sein. Denn dann müsste man aus "Gründen der Volksgesundheit" auch eine gesetzliche Altersgrenze zum Beispiel für Spätgebärende, den Beischlaf zwischen älteren Menschen überhaupt beziehungsweise zwischen solchen mit familiären Erbschäden oder Behinderungen bei Strafe verbieten, bei denen vererbbare Schäden erwiesenermaßen um ein Vielfaches wahrscheinlicher und schwerer vorkommen als bei Inzest.

Unter anderem auf diese Widersprüche weist auch der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, in seinem Sondervotum hin, mit dem er sich gegen seine sieben Kollegen nicht durchsetzen konnte: Dabei geht es auch bei ihm weniger um Menschlichkeit oder um Gerechtigkeit für Patrick und Susan sondern natürlich nur um die Rechtspflege. Sein eigener Senat habe die strafrechtliche Rechtsgutslehre "nur mit spitzen Fingern" angefasst: "Eine nachträgliche Unterlegung eines Normzwecks, den der Gesetzgeber nicht verfolgt hat, verändert die Koordinaten der Verhältnismäßigkeit, ihre Konturen und Inhalte." Man könnte auch sagen: Liebe lässt sich nicht verbieten, da können wir uns aus historisch gewachsenen Tabus noch so schütteln. Und Patrick wird nach seiner Entlassung sofort wieder über Susan herfallen, beziehungsweise sie über ihn. Hoffentlich heimlich.

Eine Analyse von Holger Witzel
 
 
KOMMENTARE (10 von 111)
 
Oelpfanne (16.03.2008, 14:16 Uhr)
@sachsenwini
Du hast meinen Beitrag offensichtlich nicht richtig gelesen oder missverstanden.
Ich wäre ja froh, wenn wir wenigstens mittelalterliche Zustände hätten. Aber hier wollen viele - Sie eingeschlossen - ganz offensichtlich viel mehr Schritte zurückgehen und sich wieder den Affen annähern.
Die Moral macht aus uns Menschen auch wirklich erst Menschen, denn ansonsten unterscheidet uns nicht mehr allzu viel von den Tieren.
Absolute Freiheit auf allen Gebieten ist kein moderner fortschritt, sondern ein riesiger Rückschritt. Kennen Sie die geschichte von dem Wellensittich im Käfig und der dicken fetten Miezekatze, die davor hockt?
sachsenwini (15.03.2008, 23:52 Uhr)
@ Oelpfanne .... Der Inzestparagraph ist der Rest mittelalterlicher Rechtssprechung

Im Mittelalter wurden tatsächlich Ehebruch, Homosexualität, Kuppelei und Sodomie hart bestraft. Heut wird das nicht mehr strafrechtlich verfolgt, ohne dass die Menschheit Schaden nahm.
.
Auch die Geschwisterehe wird in vielen modernen Rechtssprechungen nicht mehr kriminalisiert.
In einem modernen vereinten Europa sollte sich auch Deutschland endlich diesen mittelalterlichen Zopf abschneiden.
Oelpfanne (15.03.2008, 21:37 Uhr)
Von wegen mittelalterlich
Wieso wird dieses Urteil als "mittelalterlich" bezeichnet?
Vor dem Mittelalter gabs Inzest, Sodomie und viele weitere Abartigkeiten schon in Sodom und Gomorra. Und wer nicht an die Bibel glaubt: Das alles solls auch schon bei unseren affenähnlichen Vorfahren gegeben haben!
Dann hat es der Mensch geschafft sich zivilisiert zu benehmen, hat Moral gelernt, was ein extremer Fortschritt und eine perfekte grundlage für den Erhalt einer ordentlichen gesellschaft war und nun will man wieder alles verwerfen und denkt man wäre modern, nur weil man dies tolleriert und diese urteile als "mittelalterlich" bezeichnet.
Aber es scheint modern zu sein, rückwärts zu gehen, die Moral abzuschaffen und sich wieder wie Affen zu benehmen...
sachsenwini (15.03.2008, 12:17 Uhr)
@ Elenaor … Darin besteht ja gerade die Heuchelei und Verlogenheit des Gesetzgebers

Wenn Geschwisterehen darum verboten würden, weil man befürchtet, dass behinderte Kinder gezeugt werden könnten, was immer noch sehr umstritten ist, dann müsste man alle Behinderten und Personen mit Erbkrankheiten verbieten, eine Ehe einzugehen.
Dieser Gedanke ist so ungeheuerlich wie er logisch ist.
.
Geht es aber um überholte Moralbegriffe, dass sich eine sexuelle Beziehung zwischen Geschwistern einfach nicht gehört, dann müsste man jede sexuelle Handlungen zwischen Bruder und Schwester aber auch zwischen zwei lesbischen Schwestern oder zwei Schwulen Brüdern verbieten. Das ist aber nicht der Fall.
.
Es wird Zeit, dass das Gesetz aus der Moralansicht der Kirche einmal überdenkt und logisch korrigiert.
feldsalat (14.03.2008, 22:36 Uhr)
Nicht zu fassen!
Ich fasse dieses mittelalterliche Urteil nicht - nicht in einem "modernen" Rechtsstaat wie (angeblich) dem unsrigen, dessen Bürger sich eigentlich darauf verlassen können sollten, dass sie in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat leben!
Wer in diesem Staat wen oder was liebt, geht kein Gericht etwas an!

Wie konnten sich unsere Bundesverfassungsrichter nur dermaßen entblöden, und das Ganze unter nicht nachvollziehbaren, dümmlich-moralischen Begründungen.
Familien werden auch durch andere Dinge in ihren Grundfesten erschüttert (neue Lieben, verlorene Arbeit, das Auseinanderreißen von Menschen durch mangelnde Arbeitsplätze ...) - tausendfach, nein, zigtausendfach durch Scheidungsurteile belegt.
Was tut man dieser sich liebenden, kleinen Familie nur an, indem man den armen Jungen nun wieder von ihr fortreißen und in den Knast stecken will? Er muss doch für seine Familie sorgen können!
Nein, dieses unsägliche Urteil muss umgehend korrigiert werden. *Gegenseitige* Liebe darf in unserem Staat in keinem Fall STRAFBAR (!!!) sein! Merken diese Herrschaften hinterm Richtertisch eigentlich nicht, wie lächerlich und unglaubwürdig sie sich mit einem solchen Urteil machen?
paulmaz (14.03.2008, 22:34 Uhr)
Schwierig
Es gibt Sachen, da gibt es keine
gerechte Lösung. Da kann man einen
Monat kommentieren, es dreht sich
immer im Kreis. Fakt ist, in der Na-
tur sind Geschwister Ehen nicht vor-
gesehen. Also machen die Beiden es
falsch. Sie sagen aber, wir lieben
uns und wollen zusammen leben. Also
machen sie es richtig. Alles ganz
einfach, oder doch nicht?
sachsenwini (14.03.2008, 19:19 Uhr)
@ unheilig .... wie ich schon sagte
Er wird nicht für die Kinder bestraft, die er gezeugt hat,
die Strafe hat er bereits abgesessen.
.
Man bestraft ihn auch jetzt und wird ihn immer wieder bestrafen, weil er mit seiner Schwester Geschlechtsverkehr hatte, auch wenn er gar keine Kinder mehr zeugen kann.
Er wäre auch bestraft worden wenn die Kinder gesund wären oder wenn er gar keine gezeugt hätte.
.
Dagegen kann man keinen behinderten Menschen dafür bestrafen dass er blinde oder behinderte Kinder zeugt, sofern er es nicht mit seiner Schwester tut.
.
Diesen Unsinn muss die Gerichtsbarkeit endlich korrigieren.
unheilig (14.03.2008, 18:56 Uhr)
@sachsenwini
Aber es ist nicht das Zeugen von Kindern sondern der Geschlechtsverkehr strafbar, und das auch, wenn sich der Mann sterilisieren lässt, wie es hier der Fall ist.jaaa aber er hat ja 4 kinder und davon sind 2 blind!die 2 sind verantwortlich,das diese 2 kinder nieee sehen werden!ich könnt nicht damit leben,das durch unsere dummheit kinder behindert zur welt kommen!!aber den 2 ist das wohl egal,hauptsache die lieben sich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
sachsenwini (14.03.2008, 18:50 Uhr)
@ unheilig … Du wirst es nie kapieren

Wenn zwischen Geschwistern das Zeugen von Kindern verboten wäre, dann ergebe der Inzestparagraph noch etwas Sinn, und gleichzeitig eine Handhabe, dagegen vorzugehen. Denn dann würden sie grundlos diskriminiert.
..
Aber es ist nicht das Zeugen von Kindern sondern der Geschlechtsverkehr strafbar, und das auch, wenn sich der Mann sterilisieren lässt, wie es hier der Fall ist.
Man hat ihm versprochen, dass er straffrei ausgeht, wenn er diesem Eingriff zustimmt.
Dagegen wäre eine angenommene künstliche Befruchtung der Frau mit dem Samen des Bruders nicht strafbar.
.
Das beweist doch die ganze Verlogenheit dieses Gesetzes.
unheilig (14.03.2008, 18:32 Uhr)
@sachsenwini
SCHWULE KÖNNEN AUCH KEINE KINDER ZEUGEN!BIOLOGIE6 setzen!!!!ach und damit du nicht ganz dumm stirbst:lesben auch nicht!!!!
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