Inzest-Verbot Wie Deutschland Geschwisterliebe bestraft

Einvernehmlicher Sex zwischen engen Verwandten bleibt in Deutschland nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verboten. Das Verbot gilt nicht nur in Deutschland - und reicht weit zurück in die Antike.

Paragraf 173 des Strafgesetzbuchs stellt den "Beischlaf zwischen Verwandten" unter Strafe. Bestraft werden danach leibliche Verwandte und leibliche Geschwister, "die miteinander den Beischlaf vollziehen". Andere sexuelle Handlungen sind nicht erfasst.

Wer mit seinem Sohn oder seiner Tochter schläft, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden; Sex zwischen Geschwistern oder mit Verwandten aufsteigender Linie ist mit bis zu zwei Jahren Strafe bedroht. Es kommt auf die leibliche Verwandtschaft an - der Verkehr mit adoptierten Kindern steht nicht unter Strafe. Minderjährige bleiben straffrei.

Die Vorschrift soll Ehe und Familie schützen. In der Rechtswissenschaft ist die Berechtigung der Vorschrift umstritten - vor allem, soweit auch die Verhinderung von Erbkrankheiten zur Begründung genannt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat die Strafbarkeit des Geschwisterinzests jedoch im Jahr 2008 gegen die Stimme des damaligen Vizepräsidenten Winfried Hassemer gebilligt.

Inzest schon weit vor Christi Geburt verboten

Die Wurzeln des Inzestverbots reichen zurück bis ins Altertum - bereits im "Kodex des Hammurabi" aus dem 18. Jahrhundert vor Christus finden sich Bestimmungen dazu. Auch die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532, die als erstes allgemeines deutsches Strafgesetzbuch gilt, stellt den Inzest unter Strafe (Artikel 117: "Straff der vnkeusch mit nahende gesipten freunden").

Nach dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871, das Grundlage des heutigen Strafgesetzbuchs ist, konnte die "Blutschande" mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft werden. Strafbar war demnach auch Sex unter Verschwägerten. 1973 wurde die Vorschrift grundlegend überarbeitet, seit 1976 ist sie in der heutigen Fassung.

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jwi/DPA

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