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16. Juni 2011, 14:49 Uhr

Promi-Hacker büßen für geklaute Songs

Sie hackten Datenbanken mit unveröffentlichten Songs von Lady Gaga oder Leona Lewis, verkauften diese - und müssen jetzt dafür büßen. Das Amtsgericht Duisburg verurteilt zwei junge Hacker. Einer von ihnen drang sogar in die Privatsphäre der Sängerin Kesha vor.

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Opfer von zwei Hackern: Unveröffentlichte Songs von Lady Gaga brachten zwei jungen Männern viel Geld© Alberot Pizzoli/AFP

Wegen Hacker-Angriffen auf Popstars wie Lady Gaga sind zwei junge Männer vom Amtsgericht Duisburg zu Haftstrafen verurteilt worden. Gegen einen 18-jährigen Angeklagten verhängte das Jugendschöffengericht am Donnerstag eine Jugendstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung. Sein 23-jähriger Mitangeklagter erhielt 18 Monate auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Die beiden jungen Männer hatten weitgehend gestanden, sich seit 2009 Zugang zu fremden Computern und Daten verschafft und bis dahin unveröffentlichte Songs bekannter Interpreten heruntergeladen und verkauft zu haben. Laut Anklage erzielten sie dadurch Erlöse von mehr als 15.000 Euro. Neben Lady Gaga betraf dies auch Songs von Mariah Carey, Leona Lewis und Kesha.

Schuldig in 270 Fällen

Nach Ansicht des Gerichts haben sich die beiden Hacker aus Duisburg und Wesel in insgesamt 270 Fällen des Ausspähens von Daten und Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz schuldig gemacht. Um an die Songs zu gelangen, bedienten sie sich Schadprogrammen, sogenannter Trojaner.

Der 18-jährige Angeklagte wurde zudem wegen Nötigung verurteilt. Laut Anklage hatte er private Fotos vom Computer der Sängerin Kesha heruntergeladen und gedroht, diese zu veröffentlichen. Damit soll er die Sängerin dazu genötigt haben, für ihn einen sogenannten "drop", eine persönliche Widmung, aufzunehmen, den er dann in von ihm bearbeitete Musikdateien einbaute, um seinen Bekanntheitsgrad in der Hackerszene zu steigern.

Anträge der Verteidigung, die die betroffenen Künstler als Zeugen vor Gericht laden lassen wollte, lehnte das Gericht ab. Als strafmildernd werteten die Richter das Geständnis und die sehr hohe Internetabhängigkeit der Angeklagten. Im Fall des 18-Jährigen behielt sich das Gericht vor, binnen sechs Monaten über die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung zu entscheiden.

ben/AFP
 
 
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