Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Gabriele Britz (l-r), Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und Reinhard Gaier, stehen am 14.04.2015 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht verhandelt in Sachen Betreuungsgeld.
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Vö...
Ein hochrangiger Ex-Richter aus Afghanistan und seine Familie mit Aufnahmezusage versuchen seit Jahren, nach Deutschland zu kommen. Nun gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung aus Karlsruhe.
Eine afghanische Familie ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Verzögerung der Entscheidung über ihre Visaanträge vorgegangen. Karlsruhe verpflichtete die Bundesrepublik am Donnerstag dazu, umgehend darüber zu entscheiden. Der frühere Richter am afghanischen Obersten Gerichtshof, seine Frau und seine vier Kinder kamen nach der Eroberung Afghanistans durch die radikalislamischen Taliban im August 2021 in ein Aufnahmeprogramm. (Az. 2 BvR 1511/25)
Das Bündnis Sahra Wagenknecht zweifelt am amtlichen Endergebnis vom Februar und will neu auszählen lassen. Der Wahlprüfungsausschuss hat eine erste Entscheidung getroffen. Wagenknecht übt Kritik.
Schleswig-Holstein will die Beamtenbesoldung an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Ein entsprechendes Gesetz soll im kommenden Jahr ins Parlament eingebracht werden.
Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Es sitzt in Karlsruhe und ist von einem befriedeten Bezirk umgeben. Es nahm seine Arbeit erst 1951, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes auf. Es hat bisher mehr als 150.000 Verfassungsbeschwerden entschieden, von denen nur 2,5 Prozent erfolgreich waren. Seine Entscheidungen binden die Verfassungsorgane von Bund und Ländern, alle Gerichte und Behörden der Republik. Wird ein Gesetz von Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt, ist es nichtig und muss neu geregelt werden. Zuletzt geschehen bei den Auseinandersetzungen über Lebenspartnerschaften unter Homosexuellen.