Bundesverfassungsgericht
Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Gabriele Britz (l-r), Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und Reinhard Gaier, stehen am 14.04.2015 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht verhandelt in Sachen Betreuungsgeld. 

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Vö...

Mehr anzeigen

Artikel zu: Bundesverfassungsgericht

Der Kanzler signalisiert Gesprächsbereitschaft bei der geplanten Reform der Einkommensteuer. (Archivbild) Foto: Michael Kappeler

Reformdebatte Merz offen für höhere Reichensteuer

Die Regierung hat sich eine größere Einkommensteuerreform vorgenommen. Nach mehreren anderen Unionspolitikern signalisiert nun auch der Kanzler, dass dabei auch die Reichensteuer steigen könnte.
Merz vergangene Woche

Merz offen für höhere Reichensteuer - Kanzler: Menschen müssen Reformen zulassen

Im Ringen um eine Steuerreform hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) offen für eine Erhöhung der Reichensteuer gezeigt. Das wäre dann "denkbar", wenn der Steuertarif im oberen Bereich geglättet und etwa der Soli abgeschafft werde, sagte Merz dem "Spiegel" laut Meldung vom Mittwoch. Irgendwann müsse das ohnehin geschehen: "Wir sollten es tun, bevor das Bundesverfassungsgericht uns dazu zwingt."
Kamera vor Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe kippt baden-württembergische Regelung für Hochschulen zu Open Access

Das Bundesverfassungsgericht hat eine baden-württembergische Vorschrift für Hochschulen gekippt. Das Land war dafür nicht zuständig, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe erklärte. Hochschulen sollten der Regelung zufolge Forschende dazu verpflichten, bestimmte bereits erschienene wissenschaftliche Arbeiten frei zugänglich zu machen. (Az. 2 BvL 3/18)

Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Es sitzt in Karlsruhe und ist von einem befriedeten Bezirk umgeben. Es nahm seine Arbeit erst 1951, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes auf. Es hat bisher mehr als 150.000 Verfassungsbeschwerden entschieden, von denen nur 2,5 Prozent erfolgreich waren. Seine Entscheidungen binden die Verfassungsorgane von Bund und Ländern, alle Gerichte und Behörden der Republik. Wird ein Gesetz von Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt, ist es nichtig und muss neu geregelt werden. Zuletzt geschehen bei den Auseinandersetzungen über Lebenspartnerschaften unter Homosexuellen.