Verfassung
Verfassungsreform mit Blick auf AfD geplant - CDU kritisch

Im Schweriner Landtag laufen Gespräche für eine Verfassungsreform vor der Landtagswahl am 20. September. (Archivbild) Foto: Jens
Im Schweriner Landtag laufen Gespräche für eine Verfassungsreform vor der Landtagswahl am 20. September. (Archivbild) Foto
© Jens Büttner/dpa
Vier der sechs Parteien im Landtag planen eine Verfassungsreform. Sie haben Sorge vor einer möglicherweise weiter erstarkenden AfD.

Wenige Monate vor der Landtagswahl und unter dem Eindruck hoher AfD-Umfragewerte wollen vier der sechs Parteien im Schweriner Landtag die Verfassung ändern. Die Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts soll gestärkt und die Frist für die Wahl des Ministerpräsidenten nach der Landtagswahl verlängert werden. Das geht aus dem Entwurf von Rot-Rot für die Verfassungsänderung hervor. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Hinter den Plänen stehen dem Vernehmen nach SPD, Linke, Grüne und FDP - wobei die FDP in mehreren Punkten noch Gesprächsbedarf hat, wie der Sprecher ihrer Gruppe im Landtag, David Wulff, sagte. Die CDU erklärte, sie halte die angestrebte Verfassungsänderung für nicht nötig. 

Die AfD lehnt das Ansinnen ebenfalls ab. "Mit den vorgelegten Ideen unterstreicht Rot-Rot ihr problematisches Verhältnis zu einem demokratischen Machtwechsel", erklärte der AfD-Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer. Die AfD liegt in Wahlumfragen derzeit deutlich vorn.

Bisher keine Zwei-Drittel-Mehrheit

Die für eine Verfassungsänderung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit ist aktuell im Landtag nicht gegeben. Deshalb sei der Entwurf nicht auf die Tagesordnung der Landtagssitzung kommende Woche gesetzt worden, sagte ein Sprecher der SPD-Fraktion. Es liefen Gespräche.

Was ist konkret geplant? Rot-Rot will zentrale Regelungen zur Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts in die Verfassung überführen. Änderungen sind dann nur noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit möglich. Bei einem Gesetz reicht die einfache Mehrheit.

Der Bundestag hat es auch getan

Der Rostocker Politikwissenschaftler Wolfgang Muno sagte, er könne die ablehnende Haltung der CDU nicht verstehen. Bei der geplanten Stärkung des Verfassungsgerichts gehe es um einen Schritt, den der Bundestag für das Bundesverfassungsgericht auch gegangen sei.

Der Bundestag hatte im Dezember 2024 die Festschreibung wesentlicher Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz beschlossen. Dem stimmte auch die Union zu. Die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt wurde ebenso in diesem Sinne geändert.

Bis zu drei Monate Zeit für MP-Wahl

In der angestrebten Verfassungsänderung in Mecklenburg-Vorpommern ist auch eine Verlängerung der Frist für die Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin von jetzt vier Wochen auf drei Monate nach der Landtagswahl vorgesehen. Damit entspräche die Vorgabe den Regelungen in den Verfassungen der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg und Saarland. 

Offenbar werden in MV schwierige Gespräche nach der Landtagswahl am 20. September erwartet. Nach den bisherigen Wahlumfragen könnte erstmals in der Geschichte des Bundeslandes eine Minderheitsregierung eine Option werden, heißt es im Entwurf. 

AfD-Fraktionschef Kramer kritisierte: "Wenn es zukünftig drei Monate dauern kann, bis ein Ministerpräsident gewählt wird, sind das drei Monate Absprachen und Feilschereien zwischen allen anderen Fraktionen gegen die AfD. Am Ende stünde eine Einheitsfront. Dies liefe dem parlamentarisch-demokratischen Grundgedanken zuwider."

Sachsen-Anhalt arbeitet auch an Reformen

In Sachsen-Anhalt, wo am 6. September und damit zwei Wochen vor MV ein neuer Landtag gewählt wird, planen CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne gemeinsam, Parlament und Landesverfassungsgericht mit Reformen zu stärken. In Sachsen-Anhalt lag die AfD in Umfragen zuletzt bei 40 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern kam die AfD zuletzt in Umfragen auf 35 beziehungsweise 37 Prozent.

dpa