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Im Schmiergeldprozess gegen den ehemaligen BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky haben die Richter am Dienstag einen kleinen Teil der Vorwürfe fallengelassen.
Die Große Koalition will die Strafprozessordnung erweitern, damit die staatliche Spionage bei Privat-PCs auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden kann. Laut Ministerium sollen so auch "technische Veränderungen nachvollzogen" werden. Doch es regt sich Widerstand.
Der Betrugsprozess gegen den früheren Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer wird eingestellt. Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte des einst mächtigsten Bankers des Landes stimmten einer Geldauflage von insgesamt 350.000 Euro zu. Breuer gilt damit als nicht vorbestraft.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat die Bundesländer aufgefordert, die vom Chaos Computer Club (CCC) enttartnte Spionagesoftware nicht mehr einzusetzen.
Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat scharfe Kritik an der Haftverschonung für den 18-jährigen U-Bahn-Schläger geübt und damit für Empörung bei der Berliner Richterschaft gesorgt.
"Im Namen der Gesellschaft und im Namen der Opfer" appellierte das Stuttgarter Gericht an die Ex-Terroristen - vergeblich: Die ehemaligen RAF-Mitglieder Sonnenberg, Wisniewski und Heisler, die mit dem Attentat auf Siegfried Buback vor 34 Jahren in Verbindung gebracht werden, schwiegen eisern.
Es kommt nicht von ungefähr, dass sich der Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann seit fünf Monaten hinzieht. Das Verfahren hat sich, insbesondere seit Kachelmann seinen Anwalt gewechselt hat, zu einem knallharten juristischen Stellungskrieg entwickelt.
Bei seinem ersten Auftritt im Kachelmann-Prozess hat der neue Verteidiger Johann Schwenn eindrücklich gezeigt, dass jetzt ein anderer Wind weht: Er griff das Gericht und die Medien an.
Vergangene Woche warnte Innenminister Thomas de Maizière noch, dass die derzeitigen Terrorwarnungen nicht instrumentalisiert werden dürften. Jetzt übt er Druck auf Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger aus. Sie solle von ihrer restriktiven Haltung bezüglich der Vorratsdatenspeicherung abrücken.
Schlappe für die Kachelmann-Verteidiger: Ihr Befangenheitsantrag ist gescheitert. Damit muss der Prozess nicht neu aufgerollt werden. Das Opfer wird heute ein weiteres Mal befragt.
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