Schmiergeld-Affäre Viereinhalb Jahre Haft für Wildmoser junior

Es hätte sein Prestige-Objekt werden können. Doch zwei Wochen vor Eröffnung der neuen Münchner Fußballarena wird Ex-Stadionchef Karl-Heinz Wildmoser junior die Einweihung nur noch vom Gefängnis aus verfolgen können.

Seit 14 Monaten sitzt Karl-Heinz Wildmoser junior wegen der Schmiergeldaffäre um den Bau des neuen Münchner Fußballstadions "Allianz Arena" in Untersuchungshaft. Immer wieder hatte er während dieser Zeit seine Unschuld beteuert - vergebens. Das Landgericht München hat den früheren Geschäftsführer der Stadiongesellschaft jetzt zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Wildmoser sei der Bestechlichkeit und Untreue schuldig, begründete die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer das Urteil. Mit dem Urteil blieb das Gericht weit unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von sechs Jahre. Das gesetzliche Strafmaß für Bestechlichkeit und besonders schwere Untreue beträgt bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Gericht hält Bestechung für erwiesen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Wildmoser als früherer Geschäftsführer mit Hilfe seines ehemaligen Jugendfreunds Stefan Dung vom Baukonzern Alpine ein Schmiergeld von 2,8 Millionen Euro für Insider-Informationen und Lobby-Arbeit angenommen habe. Der geständige Immobilienkaufmann Dung erhielt zwei Jahre auf Bewährung wegen Beihilfe.

Wildmosers Verteidiger sagten dagegen, die knapp sechsmonatige Verhandlung habe keine Anhaltspunkte für die Vorwürfe geliefert. Im Vorfeld hatten sie für den Fall einer Verurteilung bereits Revision angekündigt. "Sollte die Kammer bei ihrer Auffassung bleiben, spricht vieles dafür, dass wir in Revision gehen", hatte Anwalt Kurt Bröcker angekündigt.

Wildmoser bis zuletzt ungeständig

Im Gegensatz zu seinem Jugendfreund war Wildmoser im Laufe des Prozesses uneinsichtig geblieben. Er habe Fehler begangen, hatte er vor Gericht zugegeben. Für diese Fehler hatte er seine Familie, den TSV 1860 und dessen Fans, sowie seine eigenen Mitarbeiter auch um Verzeihung gebeten. Doch die Millionenzahlungen an ihn und Dung hatte er weiterhin als legale Provision bezeichnet.

Und auch am Ende des Prozesses blieb Wildmoser und seine Verteidigung bei dieser Meinung. "Ich weiß, dass ich Fehler gemacht habe", sagte Wildmoser in seinem Schlusswort. "Ich habe versucht, im Laufe des Verfahrens mitzuwirken an der Aufklärung des Sachverhalts." Die Anwälte Peter Gauweiler und Wolf-Rüdiger Bub unterstrichen, es habe einen Maklervertrag und einen zivilrechtlichen Anspruch auf eine legale Provision gegeben. Es seien keine relevanten Informationen weitergegeben worden und es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass auf die Vergabe des Bauauftrages Einfluss genommen worden sei.

DPA · Reuters
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