Rürup-Sparen - Der ganz legale Steuertrick

Neben dem Riester-Sparen fördert der Staat eine weitere Form der privaten Altersvorsorge, die Basis- oder Rürup-Rente. Sie kann sich vor allem für Freiberufler und Selbstständige rechnen.

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Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler attraktiv, die einen vergleichsweise hohen Steuersatz zahlen©

Selbstständige und Freiberufler dürfen keine geförderte Riester-Rente abschließen, es sei denn, sie sind mit einem/r "Riesterberechtigten" verheiratet. Seit 2005 gibt es aber eine andere Möglichkeit, mit besonderer staatlicher Unterstützung für die Altersvorsorge zu sparen. Das Angebot nennt sich Basis- oder auch Rürup-Rente, denn sie geht auf ihren Erfinder zurück, den Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup. Er beriet die Bundesregierung damals bei der Rentenreform.

So funktioniert die Rürup-Rente

Zwar richtet sich die Basis-Rente vorrangig an Freiberufler und Selbstständige, aber auch Angestellte und Beamte können einen Rürup-Vertrag abschließen. Angestellte sollten aber vorher prüfen, ob sie mit einem geförderten Riester-Vertrag nicht besser fahren. Ähnlich wie beim "Riestern" stehen Rürup-Sparern die Versicherungs- oder Fondsvariante sowie der Banksparplan zur Auswahl.

Anders als beim Riestern gibt es bei der Basis-Rente keine direkten staatlichen Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Mit Rürup-Sparen werden allerdings viel höhere Beiträge gefördert als im Rahmen der Riester-Rente. So können Rürup-Sparer im Jahr bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) gefördert anlegen.

Die steuerliche Förderung während der Einzahlphase sieht so aus: Im Jahr 2005 durften Rürup-Sparer 60 Prozent ihres Jahresbeitrags als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen und so ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Der Umfang der Steuervergünstigung steigt pro Jahr um weitere 2 Prozentpunkte an. Für 2011 sind somit 72 Prozent abzugsfähig, für 2012 entsprechend 74 Prozent usw. Ab dem Jahr 2025 akzeptiert das Finanzamt dann 100 Prozent der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben.

Interessant ist dieses Modell vor allem für Menschen mit einer hohen Steuerlast - denn so lässt sich das zu versteuernde Einkommen um einiges schmälern. Geringverdiener profitieren unter Umständen nur wenig oder sogar gar nicht. Deshalb sollten sich Interessenten vor Abschluss ihre Steuerersparnis genau ausrechnen oder ausrechnen lassen.

Wie viel ein Rürup-Vertrag tatsächlich an Rendite bringt, hängt außerdem vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Denn die Auszahlungen aus der Basisrente werden mit Beginn des Ruhestands genauso besteuert wie seit dem Jahr 2005 die Zahlungen aus der gesetzlichen Rente: Auch für Rürup-Rentner steigt die Steuerbelastung von Jahrgang zu Jahrgang. Wer 2010 in Rente ging, musste 60 Prozent seiner Rürup-Rente versteuern. Für alle späteren Rentnerjahrgänge erhöht sich der zu versteuernde Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, ab 2020 um je einen Prozentpunkt, bis 2040 die Rente zu 100 Prozent dem persönlichen Steuersatz unterliegt. 2011 müssen also 62 Prozent der Rürup-Einkünfte versteuert werden, 2012 entsprechend 64 Prozent.

Rechengrundlage ist bei der Rürup-Rente, dass das Einkommen in der Rentenphase niedriger ist als während des Berufslebens. Entsprechend sollte die Steuerersparnis in der Ansparphase höher sein als die Steuerlast im Rentenalter.

Anders als bei der Riester-Rente, für die "Unisex"-Tarife seit Januar 2006 Vorschrift sind, werden Männer und Frauen bei der Rürup-Rentenversicherung derzeit noch unterschiedlich behandelt: Da Frauen länger leben, fällt ihre lebenslange monatliche Rente bei gleicher Einzahlung um etwa zehn Prozent niedriger aus als bei den Männern. Damit ist aber bald Schluss. Denn der Europäische Gerichtshof hatte im Frühjahr 2011 entschieden, dass die gesamte Versicherungsbranche bis zum 21. Dezember 2012 auf die Gleichbehandlung von Mann und Frau umstellen muss. Betroffen sind nur Neuverträge, wahrscheinlich werden die Tarife aber in vielen Fällen teurer werden.

Ein Vorteil der Basisrente ist, dass sie von der Abgeltungssteuer ausgenommen ist. Außerdem wird sie bei einer Firmenpleite nicht in die Insolvenzmasse einbezogen, denn während der Ansparphase ist dieses Kapital unpfändbar. In dieser Zeit darf im Falle der Bedürftigkeit auch das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit nicht auf das Ersparte zugreifen (Hartz-IV-Schutz). Der Rürup-Vertrag kann zudem mit einer zusätzlichen Hinterbliebenenversorgung oder Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden - das schmälert allerdings auch die Altersrente.

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