Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin muss ihren privaten Auftritt auf einem Dating-Portal im Internet zurückhaltend gestalten. Sie dürfe ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde, entschied der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch (Az.: BVerwG 2 WRB 2.21).