Spam-Urteil
Unverlangte E-Mails sind "unzumutbare Belästigung"
Spam-geplagte Internetnutzer wird dieses Urteil freuen: Das Versenden von Werbe-E-Mails ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers auch dann unzulässig, wenn vorher bereits Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand.