BOCHUM Politische Sternstunde

Senat der Ruhr-Universität verabschiedet neuen Verfassungsentwurf.

Senat der Ruhr-Universität verabschiedet neuen Verfassungsentwurf

Man stelle sich einmal folgendes Szenario vor: Ein ausgearbeiteter Gesetzesentwurf bedarf der Zweidrittelmehrheit eines zustimmungspflichtigen Gremiums, dem vier verschiedene Interessengruppen - nennen wir sie ruhig Parteien - mit unterschiedlichen Meinungen und Zielen angehören. Nach zähen Debatten und schwierigen Diskussionen verständigen sich die Mitglieder auf einen für alle Seiten tragbaren Konsens, der schließlich einstimmig verabschiedet werden kann - ohne gespaltene Abstimmungen, ohne eigenmächtige Interpretationen der Stimmvergabe, ohne gegenseitige Schuldzuweisungen und ohne Androhung rechtlicher Gegenschritte. Ein Vorgang, der die Vorstellungskraft so manches deutschen Bürgers mittlerweile meilenweit übersteigen dürfte.

Und doch können wichtige politische Entscheidungen manchmal derart einfach zu fällen sein - zumindest wenn sie innerhalb einer Hochschule vollzogen werden. So geschehen am 14. März als der Senat der Ruhr-Universität Bochum in jener Art und Weise den Entwurf einer neuen Verfassung verabschiedete. Diese Änderung war nötig geworden, weil das seit dem 1. April 2000 geltende Landeshochschulgesetz alle Hochschulen in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtete, sich eine neue Verfassung zu geben.

Senat beweist interfraktionelle Konsensfähigkeit

Nun lässt sich die Abstimmung über eine Universitätsverfassung nicht unbedingt mit der Abstimmung zum Zuwanderungsgesetz im Bundesrat vergleichen, aber bemerkenswert ist der friedliche und lautlose Beschluss dieses für die Uni Bochum essentiell wichtigen Internum allemal. Schließlich galt es zu beachten, die Meinungen und Interessen der Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studenten unter einen Hut zu bringen beziehungsweise innerhalb einer Verfassung zu konstituieren.

Professor Dr. Dietmar Petzina, Rektor der Ruhr-Universität, sprach nach der Entscheidung sogleich von einer »Sternstunde des Senats«, weil alle Fraktionen bei der Ausarbeitung des Statutes an einem Strang gezogen hätten: »Das Ergebnis der Abstimmung bestärkt mich in dem Eindruck, dass die Ruhr-Universität konsensfähig ist.« Eine Fähigkeit also, die andere politische Gremien leider allzu oft vermissen lassen.

Die neue Universitätsverfassung ist nun der höchsten Instanz zur Genehmigung vorgelegt worden. In diesem Falle muss diese nicht der Bundespräsident sondern das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium erteilen. (sh)

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