Urteil des BGH Familie W. baute ein Haus. Auf einem Grundstück, das ihr gehörte. Dachte sie

Frau W., zu sehen ist ihr Hinterkopf, steht vor ihrem modern, neuen Haus in Rangsdorf
Frau W. vor ihrem Haus in Rangsdorf – das Grundstück, auf dem es steht, ist nicht ihres
© David Hammersen / DPA
In Rangsdorf muss eine Familie womöglich ihr Haus abreißen – weil es auf einem Grundstück steht, das ihr nie gehörte. Obwohl sie es gekauft hatte. Nun ist ein Urteil gefallen.