Gefährdete Minderjährige Jugendämter nehmen so viele Kinder in Obhut wie nie

Die Jugendämter nehmen immer häufiger Kinder überforderter Eltern kurzzeitig unter Aufsicht. Auch für immer mehr unbegleitete Minderjährige aus dem Ausland müssen die Behörden sorgen.

Die Jugendämter in Deutschland haben noch nie so viele gefährdete Kinder und Jugendliche in Obhut genommen wie 2012. Insgesamt waren es rund 40.200 Minderjährige und damit 1700 mehr als im Vorjahr. Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mit. Die Zahlen werden seit 1995 erfasst, seit 2007 steigen sie ständig. 2007 waren es noch 43 Prozent weniger Fälle als 2012.

Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der Jungen und Mädchen lebten bei ihren Eltern oder einem Elternteil. Der häufigste Grund für eine Betreuung durch das Jugendamt waren mit 43 Prozent überforderte Mütter und Väter. Jeder zehnte junge Mensch, um den sich die Ämter kümmern mussten, kam ohne erwachsene Begleiter aus dem Ausland nach Deutschland. Die Zahl war damit etwa fünfmal so hoch wie noch 2007.

Meist nur wenige Tage in Obhut

Die Jugendämter nehmen Jungen und Mädchen kurzzeitig aus den Familien heraus, wenn sie aufgrund von Gewalt, Sucht, Verwahrlosung oder Unterernährung in Gefahr sind. Dies kann auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen geschehen oder aufgrund begründeter Hinweise von Polizei, Schule, Erziehern, Ärzten und Bekannten der Familie. Auch Minderjährige, die ohne erwachsene Begleiter nach Deutschland kommen, um ihr Glück zu suchen, werden in Schutz genommen. Die Inobhutnahme ist normalerweise auf wenige Tage angelegt.

Mehr als jeder dritte Minderjährige kehrte nach der Betreuung wieder zu seinen Sorgeberechtigten zurück. Für ein knappes Drittel schlossen sich ambulante oder stationäre Hilfen an. In drei von vier Fällen war dies außerhalb der Familie, etwa in einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer betreuten Wohngemeinschaft. Bei 13 Prozent waren stationäre Hilfen notwendig, beispielsweise in einem Krankenhaus oder der Psychiatrie. Die anderen kamen entweder in ihre Pflegefamilie, ihr Heim oder eine stationäre Einrichtung zurück, aus der sie geflohen waren, oder wurden ins Ausland zurückgeschickt.

DPA
sas/DPA