Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz, kurz HundVerbrEinfG, regelt unter anderem welche Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Außerdem gibt es auf Landesebene Rasselisten, die die Hundehaltung einschränken.
Verboten oder erlaubt? Kampfhunde: So ist die Gesetzeslage

Bestimmte Hunderassen dürfen in Deutschland nicht eingeführt werden. Das regelt das Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsgesetz, kurz HundVerbrEinfG. Darunter sind unter anderem folgende Hunderassen:
1. Pitbull-Terrier
2. American Staffordshire-Terrier
3. Staffordshire-Bullterrier
4. Bullterrier
5. sowie deren Kreuzungen untereinander.
Welche Hunderassen als gefährlich eingestuft wird, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Damit einher gehen bestimmte Regelungen wie Maulkorb- oder Leinenzwang. Manche Bundesländer beziehen sich auf die Bundesliste, andere führen eigene Listen. Listenhunde können in den meisten Bundesländern von bestimmten Haltungsmaßnahmen befreit werden, wenn sie einen Wesenstest bestehen. Einige Bundesländer verzichten komplett auf eine Rasseliste.
1. Pitbull-Terrier
2. American Staffordshire-Terrier
3. Staffordshire-Bullterrier
4. Bullterrier
5. sowie deren Kreuzungen untereinander.
Welche Hunderassen als gefährlich eingestuft wird, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Damit einher gehen bestimmte Regelungen wie Maulkorb- oder Leinenzwang. Manche Bundesländer beziehen sich auf die Bundesliste, andere führen eigene Listen. Listenhunde können in den meisten Bundesländern von bestimmten Haltungsmaßnahmen befreit werden, wenn sie einen Wesenstest bestehen. Einige Bundesländer verzichten komplett auf eine Rasseliste.