Geldautomatensprengung
Zwei Geständnisse im Prozess um Geldautomatensprengung

Die beiden Angeklagten ließen Erklärungen von ihren Verteidigern verlesen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
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Eine Geldautomatensprengung und zwei Versuche - das sind die Vorwürfe der Anklage. Was die beiden mutmaßlichen Täter vor Gericht zugeben. Und wo das Motiv für die Taten liegen könnte.

Im Prozess um eine Geldautomatensprengung und zwei versuchte Sprengungen im Herbst 2024 in Südbaden haben die beiden Angeklagten die Tatvorwürfe eingeräumt. Über ihre jeweiligen Verteidiger ließen die Männer im Alter von 51 und 54 Jahren vor dem Landgericht Freiburg verlesen, dass die Vorwürfe der Anklage zutreffend seien.

Der 51-Jährige äußerte sich darüber hinaus nicht weiter. Laut Staatsanwaltschaft war er während der Taten auf der Flucht aus dem Maßregelvollzug, der wegen vorangegangener Straftaten angeordnet worden war. 

Der 54-Jährige gab eine umfangreichere Erklärung ab. Demnach soll der 51-Jährige bei ihm daheim aufgetaucht sein und erklärt haben, dass er auf der Flucht sei, weil er hohe Schulden bei jemandem habe. Besagte Gläubiger seien schließlich ebenfalls zu ihm nach Hause gekommen und hätten ihm nahegelegt, bei den Problemen des 51-Jährigen zu helfen. „Leider habe ich das gemacht“, heißt es in der Erklärung des 54-Jährigen.

Drei Tatorte im Breisgau

Laut Anklage stahl der 51-Jährige im September 2024 zunächst in Denzlingen ein Auto im Wert von mehr als 20.000 Euro, mit dem die beiden die drei Tatorte im Breisgau angefahren haben sollen. Das erste Ziel sei eine Bankfiliale in Glottertal gewesen. Dort sollen die Männer während der Öffnungszeiten Watte an die Eingangstür gesteckt haben, damit diese nicht vollständig schließt.

Bei der Sprengung eines Automaten in dieser Filiale entstand ein Brand, bei dem Geldscheine im Wert von mehr als 70.000 Euro zerstört wurden. Der Sachschaden beläuft sich auf mehr als 100.000 Euro.

Bei einem zweiten Versuch in einer Bankfiliale in Eschbach sei ein Stöckchen in die Eingangstür geklemmt worden, damit die Männer wie in Glottertal auch außerhalb der Öffnungszeiten in die Räumlichkeit gelangen können. Beim Betreten der Filiale sei jedoch dann eine Nebelmaschine ausgelöst worden, weshalb die Männer den Versuch abgebrochen haben sollen. 

Ein dritter Geldautomat in Ettenheim sollte laut Anklage aufgehebelt werden, um Sprengstoff zu platzieren. Auch das misslang, hinterließ aber einen Schaden von 8.000 bis 10.000 Euro.

Mehrere Jahre Freiheitsstrafe erwartet

Den Angeklagten waren im Fall eines Geständnisses bestimmte Strafen zugesichert worden: Den 51-Jährigen erwartet nun voraussichtlich eine Gesamtstrafe von fünf Jahren bis fünfeinhalb Jahren Haft. Der 54-Jährige muss mit einer Gesamtstrafe von vier Jahren und vier Monaten bis zu vier Jahre und zehn Monate Haft rechnen. Beide Männer seien mehrfach vorbestraft.

dpa