Ein zweimal wegen Volksverhetzung verurteilter Prediger der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim" (BKZW) zieht in die nächste Runde: Gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe in zweiter Instanz sei Rechtsmittel eingelegt worden, teilte der Rechtsanwalt des Mannes mit. Damit muss das Oberlandesgericht Karlsruhe den Fall nun prüfen.
Von Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt?
Folgt man der Argumentation des Verteidigers vor dem Landgericht und zuvor am Amtsgericht Pforzheim, könnte die Sache am Ende sogar irgendwann am Bundesverfassungsgericht landen. Denn während die Staatsanwaltschaften und Gerichte in einer Predigt Hetze gegen Homosexuelle und queere Menschen erkannten, forderte der Anwalt mit Verweis auf die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit im Grundgesetz jeweils Freisprüche für seinen Mandanten.
Allerdings erfolglos: Nachdem das Amtsgericht den Prediger 2024 im ersten Prozess gegen die laut Verfassungsschutz extremistische BKZW zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt hatte, erhöhte das Landgericht im Berufungsprozess am Donnerstag die Höhe der Tagessätze auf 45 Euro; die Anzahl blieb unverändert. Der Vorsitzende Richter erklärte, der Angeklagte habe in der Predigt homosexuelle und queere Menschen beschimpft, ihre Menschenwürde angegriffen und ihr Lebensrecht verneint.
Im Visier des Verfassungsschutzes
Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) führt die BKZW seit Mai 2023 als Beobachtungsobjekt. Viele Predigten enthalten laut Verfassungsschutzbericht Aussagen, die Gewalt befürworten; immer wieder werde die Todesstrafe für Homosexuelle gefordert.
Der Gruppierung rechnet das LfV derzeit eine niedrige zweistellige Zahl an Personen zu. Über Onlineauftritte erreiche sie aber eine weitaus größere Zahl. Ende 2024 habe die BKZW zudem mehrere Internetpräsenzen in "Deutschlands Seelen Gewinnen" umbenannt und ein neues Logo veröffentlicht.