Im Kontext der Behandlung in der Praxis kam es zu einem tödlichen Atemstillstand. Warum die Staatsanwaltschaft dem Zahnarzt fahrlässige Tötung vorwirft.
Nach dem Tod eines Patienten muss sich am Montag (9.00 Uhr) ein 44 Jahre alter Zahnarzt vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Der Mediziner soll dem Patienten im März 2023 für eine Behandlung ein Beruhigungsmittel gegeben haben, was nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wohl zu hoch dosiert war. Ein spezialisierter Anästhesist soll nicht an der Behandlung beteiligt gewesen sein.
Nach der Zahnbehandlung in der Augsburger Praxis habe der Patient einen Atemstillstand gehabt. Er sei noch in ein Krankenhaus gebracht worden, wo er aber gestorben sei. Dem Zahnarzt wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.