Der Berliner Landesrechnungshof hat die umstrittene Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus durch die Kulturverwaltung geprüft. Der Bericht dazu liegt inzwischen vor und soll am Freitag (24. April) veröffentlicht werden, wie ein Landesrechnungshof-Sprecher der dpa mitteilte. Geplant sei, ihn morgens um 9 Uhr auf der Website der Behörde zugänglich zu machen.
Hintergrund ist die Debatte um die mögliche Einflussnahme von CDU-Abgeordneten auf das Vergabeverfahren. Grüne und Linke werfen Ex-Kultursenator Joe Chialo (CDU) und seiner Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) vor, Fördermittel für Projekte gegen Antisemitismus nach unklaren Kriterien und auf Druck aus der CDU-Fraktion vergeben und damit möglicherweise auch gegen Haushaltsregeln verstoßen zu haben.
Dabei geht es insbesondere um einen Etat der auch für den Bereich gesellschaftlicher Zusammenhalt zuständigen Kulturverwaltung für "Projekte von besonderer politischer Bedeutung". Inzwischen hat ein Untersuchungsausschuss im Landesparlament dazu die Arbeit aufgenommen, der Ende Februar die ersten Zeugen vernommen hat. Als Sachverständige soll voraussichtlich noch im Mai auch Landesrechnungshofs-Präsidentin Karin Klingen gehört werden.
Rechnungshof legt Fokus auf Haushaltsrecht
Die CDU-Fraktion hat die Kritik zurückgewiesen und argumentiert, sie habe mit einer 18 Projekte umfassenden bei der Kulturverwaltung eingereichten Liste verhindern wollen, dass 2025 Fördergeld für Projekte gegen Antisemitismus wie schon im Jahr davor nicht ausgegeben werde und verfalle. Dabei habe es sich nicht um unerlaubte Einflussnahme gehandelt.
Der Rechnungshof hat nach Angaben des Sprechers geprüft, ob die Vergabe von Fördermitteln durch die Kulturverwaltung dem Haushalts- und Zuwendungsrecht entsprochen habe, sagte der Sprecher. "Er hat dabei den Schwerpunkt seiner Prüfung auf die "Projekte von besonderer politischer Bedeutung" gelegt", erläuterte er. "Der Rechnungshof gibt mit seinem Beratungsbericht auch Hinweise für zukünftige Zuwendungsverfahren."
Die Kulturverwaltung habe sich Anfang November mit der Bitte um Prüfung und Beratung an den Landesrechnungshof gewandt. Die Behörde habe aber ihrerseits schon Ende September ein Auskunftsersuchen zu den geförderten Projekte an die Senatsverwaltung gestellt, sagte der Sprecher. Über das Ob und Wie der Prüfung habe der Rechnungshof als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle selbst entschieden.