Prozesse
Wolbergs will nach Urteil vorerst im Stadtrat bleiben

Joachim Wolbergs (r), ehemaliger Oberbürgermeister von Regensburg, und sein Verteidiger Peter Witting gehen gegen das Urteil vor
Joachim Wolbergs (r), ehemaliger Oberbürgermeister von Regensburg, und sein Verteidiger Peter Witting gehen gegen das Urteil vor. Foto
© Armin Weigel/dpa

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Das Urteil gegen den ehemaligen Regensburger Rathaus-Chef ist gesprochen, aber nicht rechtskräftig. Sein Verteidiger geht dagegen vor. Als Stadtrat will Joachim Wolbergs – vorerst – weitermachen.

Eine Woche nach dem Urteil gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs befindet sich dieser nach eigenen Worten noch im Schockzustand. Kommunalpolitisch will er aktiv bleiben. Sein Verteidiger Peter Witting bezeichnete das Urteil als "einfach skandalös". Das Landgericht München I verurteilte seinen Mandanten wegen neun Fällen der Vorteilsnahme zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, wobei vier Monate aufgrund der langen Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. 

Hintergrund des Prozesses sind der Kommunalwahlkampf 2014 und Parteispenden aus dem Umfeld eines Bauträgers an den damaligen SPD-Ortsverband von Wolbergs.

Aus Sicht des Verteidigers, der direkt nach der Urteilsverkündung Revision ankündigte, ist das Urteil unverhältnismäßig. Bei Wolbergs gehe es um einen Politiker, der zwar von Bauunternehmern Spenden in großer Höhe eingesammelt, aber nicht in die eigene Tasche gesteckt habe. Es sei um die Finanzierung eines Wahlkampfes gegangen, bei dem 50 Kandidaten aufgestellt waren. Für diese sei der Wahlkampf geführt worden.

Verteidiger: Strafe unverhältnismäßig

Nun solle eine Haftstrafe vollzogen werden, so Witting. Das stehe weder in einem vernünftigen Verhältnis zu den Vorwürfen, noch zu dem Urteil, das das Landgericht München I 2023 gegen den Bauunternehmer sprach. Dieser hatte in einem Revisionsverfahren eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Vorteilsgewährung und Verstoßes gegen das Parteiengesetz erhalten. Witting kritisierte zudem unter anderem, dass wichtige Zeugen nicht gehört worden seien.

"Wir werden alles versuchen, mit den Möglichkeiten, die wir haben, dieses Urteil zu Fall zu bringen und zu verhindern, dass Herr Wolbergs tatsächlich in Haft muss. Das sprengt meine Vorstellungskraft", sagte Witting. Die oberste Prämisse eines Strafprozesses sei die Suche nach der Wahrheit, und diese sei hier aus seiner Perspektive nicht abgeschlossen. Vielmehr sei seiner Ansicht nach in diesem Verfahren für die Berufsrichter zu Beginn klar gewesen, was am Ende passieren sollte.

Wolbergs: Viel Zuspruch

Wolbergs sagte bei dem Pressegespräch am Mittwoch in Regensburg, er wolle – solange das Urteil nicht rechtskräftig ist – im Stadtrat bleiben. Er erhalte viel Zuspruch aus der Bevölkerung, was ihm den Rücken stärke, so der 55-Jährige. Nach dem Urteil im ersten Prozess gegen ihn war Wolbergs aus der SPD ausgetreten und begründete die Wählervereinigung Brücke mit.

"Ich war nicht bereit - und werde das auch im Angesicht einer Haftstrafe nicht tun - etwas zu sagen, was nicht stimmt oder etwas zuzugeben, was nicht der Wahrheit entspricht", sagte der Kommunalpolitiker. Er fügte an, sein Vertrauen in den Rechtsstaat und in den Staat verloren zu haben und erwähnte ein Zitat des Staatsanwaltes aus dem Plädoyer, der sagte, Wolbergs habe nicht alles verloren, er habe noch seinen Verstand und seine Freiheit.

Sollte die Revision nicht angenommen werden, so bilanzierte Verteidiger Witting, "haben wir nur noch die Option, den Herrn Wolbergs in Haft zu begleiten".

Im ersten Prozess war Wolbergs 2019 vor dem Landgericht Regensburg wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt worden, aber straffrei geblieben. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof 2021 in Teilen auf, beanstandete es als zu milde und verwies es zur Neuverhandlung an das Landgericht München I.

dpa