Cannabis-Teillegalisierung
21 Cannabis-Anbauvereine in Brandenburg genehmigt

Seit 2024 darf Cannabis in Anbauvereinigungen legal an Mitglieder abgegeben werden. (Archivbild) Foto: Christophe Gateau/dpa
Seit 2024 darf Cannabis in Anbauvereinigungen legal an Mitglieder abgegeben werden. (Archivbild) Foto
© Christophe Gateau/dpa
Die Teillegalisierung von Cannabis bleibt umstritten. Der legale Anbau der berauschenden Pflanzen ist in Brandenburg in mehr als 20 Vereinen möglich.

Rund zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland sind in Brandenburg inzwischen 21 Anbauvereinigungen genehmigt worden. Das teilte das Verbraucherschutzministerium in Potsdam mit. Sechs weitere Anträge für solche Cannabis Clubs seien in der Prüfung.

Die Experten des Landes haben bisher 26 Kontrollen bei Anbauvereinigungen durchgeführt - während des Antragsverfahrens und auch nach der Genehmigung. Verstöße gegen Regelungen oder Bußgelder lägen nicht vor.

Die von der früheren Ampel-Koalition beschlossene Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland trat am 1. April 2024 in Kraft. Das Gesetz erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren den Konsum und Besitz von Cannabis unter bestimmten Bedingungen. Seit dem 1. Juli 2024 sind nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern zugelassen. Sie dürfen Cannabis gemeinschaftlich anbauen und ausschließlich an Mitglieder abgeben.

Die CDU fordert eine Rücknahme der Teillegalisierung. Brandenburgs Gesundheitsministerium unter Leitung von René Wilke (SPD) will vor einer Bewertung erst die vom Bund in Auftrag gegebene wissenschaftliche Evaluation des Gesetzes abwarten.

dpa