Beschlagnahmte Immobilien, die von Ermittlern einem arabischstämmigen Clan zugerechnet werden, beschäftigen erneut das Berliner Landgericht. Es geht in dem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren um neun Immobilien beziehungsweise Anteile an Immobilien. Betroffen sind eine 35-Jährige als Erwerberin und ihr 12-jähriger Sohn. Er soll wenige Monate alt gewesen sein, als die Mutter 2013 auf seinen Namen ein Objekt erworben habe – finanziert aus Sicht der Staatsanwaltschaft mit Geld aus rechtswidrigen Taten.
Die 35-Jährige gilt als eine Strohfrau. Sie soll die Immobilien zwischen 2012 und 2017 erworben haben – laut Staatsanwaltschaft für insgesamt über 450.000 Euro. Die neun Objekte liegen in den Berliner Stadtteilen Lichtenrade und Spandau sowie im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg und im Landkreis Greiz in Thüringen. Zu Prozessbeginn war die Frau nicht persönlich erschienen. Ob sie sich über ihre beiden Anwälte zu den Käufen äußern wird, blieb offen.
Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche
Seit rund zehn Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft zum Kauf von Immobilien im Zusammenhang mit dem Clan. 77 Objekte im damaligen Wert von rund neun Millionen Euro waren in einer spektakulären Aktion im Juli 2018 vorläufig sichergestellt worden. Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.
Das Verfahren wegen Geldwäscheverdachts richteten sich gegen "Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie", hieß es. Strafrechtlich wurden die Akten allerdings geschlossen, weil die Beweise für Anklagen wegen Geldwäsche nicht reichten.
Acht weitere Tage im aktuellen Verfahren
Doch die Staatsanwaltschaft beantragte parallel die Einziehung der Immobilien im sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren. Damit können aus Straftaten stammende Vermögenswerte auch ohne Strafverfahren eingezogen werden – vorausgesetzt, sie stammen nachweislich aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat. Für das aktuelle Verfahren sind bislang acht weitere Tage bis zum 5. Februar 2026 terminiert.
Vor rund sechs Monaten hatte eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin die Einziehung von 58 Immobilien sowie diverser Miet- und Pachtforderungen angeordnet. Die Entscheidung wurde ohne mündliche Verhandlung getroffen. Es sei allerdings Beschwerde eingelegt worden, hieß es nun am Rande. Rechtskräftig sind einige Fälle der Einziehungen - darunter eine Villa im Ortsteil Alt-Buckow in Berlin-Neukölln.