Deutsche Bahn
Alkoholverbot an zwei Berliner Bahnhöfen ab 1. Mai

Bei Verstößen drohen Hausverweise und Hausverbote. (Archivbild) Foto: Soeren Stache/dpa
Bei Verstößen drohen Hausverweise und Hausverbote. (Archivbild) Foto
© Soeren Stache/dpa

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Die Deutsche Bahn will Sauberkeit und Sicherheit an ihren Bahnhöfen verbessern. In Berlin erlässt sie deshalb Alkoholverbote an zwei größeren Bahnhöfen.

Ab dem 1. Mai gilt am Bahnhof Zoo und dem Ostbahnhof in Berlin ein unbefristetes Alkoholverbot. Mit der Maßnahme wolle die Bahn für mehr Sauberkeit und ein besseres Sicherheitsempfinden der Reisenden sorgen, teilte der bundeseigene Konzern mit. Bei Verstößen drohen Hausverweise und Hausverbote. Zuvor hatte die "B.Z." berichtet.

Im Falle wiederholter Missachtung behalte sich die Bahn eine Strafanzeige vor, heißt es in einer internen Information für die Mitarbeiter. Untersagt ist demnach der Konsum von Alkohol sowie das Mitführen solcher Getränke in geöffneten Behältnissen. Ob das Verbot auf weitere Bahnhöfe in der Hauptstadt ausgeweitet wird, ist offen. 

Das Verbot erfolgt im Rahmen eines Sonderprogramms der Bahn, mit dem der Konzern die Sauberkeit und Sicherheit an Bahnhöfen und in Zügen verbessern will.

dpa