Der Bebauungsplan der Gemeinde Boitzenburger Land für eine großflächige Photovoltaik-Anlage ist nach einem Gerichtsurteil unwirksam. Damit ist der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) erfolgreich gegen die Gemeinde vorgegangen, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mitteilte.
Die Gemeinde hatte im Jahr 2021 den Bebauungsplan festgesetzt und damit die Voraussetzungen für den Bau und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf einer Ackerfläche von bislang etwa 128 Hektar geschaffen. Der Plan ist nach Gerichtsangaben einer von insgesamt drei Bebauungsplänen. Auf dieser Grundlage ist in der Gemeinde eine der größten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland entstanden.
Umweltverband kritisiert falsche Bewertung
Der BUND rügte seinerzeit zahlreiche Punkte an dem Bebauungsplan, der Grundlage für die größte der drei Flächen ist. Laut Gericht kritisierte er vor allem, der Standort sei aus umwelt- und naturschutzrechtlichen Gründen unzutreffend bewertet worden. Im Jahr 2023 beantragte er beim OVG, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären - mit Erfolg.
Welche Folgen sich daraus ergeben, ist allerdings offen. Denn der Betreiber der Photovoltaik-Anlage hat eine Baugenehmigung, die von der aktuellen Gerichtsentscheidung nicht berührt wird.
"Wir haben die Qualität der Unterlagen gerügt. Das hat das Gericht bestätigt", sagte ein Sprecher des BUND in Potsdam. Das sei ein großer Erfolg. Die Gemeinde müsse nun den Bebauungsplan erneuern. "Mit einem Abriss der Anlage reche ich allerdings nicht", räumte der Sprecher ein.