Sicherheit
Bundespolizei verbietet erneut gefährliche Gegenstände

Die Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände auf Bahnhöfen in Berlin und Potsdam. (Symbolfoto) Foto: Bernd von Jutrczenka
Die Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände auf Bahnhöfen in Berlin und Potsdam. (Symbolfoto) Foto
© Bernd von Jutrczenka/dpa
Waffen, Messer, Reizgas: Die Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände an Bahnhöfen. Wie die Entscheidung begründet wird.

Wegen anhaltend hoher Zahlen von Gewaltdelikten untersagt die Bundespolizei auf insgesamt 15 Berliner Bahnhöfen und am Hauptbahnhof Potsdam vorübergehend das Mitführen gefährlicher Gegenstände. Die Allgemeinverfügung gilt von Freitag bis 6. Juli täglich jeweils von 14.00 Uhr bis 4.00 Uhr des Folgetages, wie die Bundespolizeidirektion Berlin mitteilte. Sie erlaubt den Beamten auch verdachtsunabhängige Kontrollen und Durchsuchungen.

Betroffen sind in Berlin die Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße und Südkreuz. Hinzu kommt der Potsdamer Hauptbahnhof. Die Bereiche der jeweiligen U-Bahnhöfe sind von der Regelung ausgenommen.

Mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen

Grund sei die anhaltend hohe Gewaltkriminalität im bahnpolizeilichen Bereich, teilte die Bundespolizeidirektion Berlin mit. Im Jahr 2025 registrierte sie 4.251 Gewaltdelikte, nach 4.184 im Vorjahr. Im Vergleich zu 2019 mit 2.753 Fällen entspricht das einem Anstieg um 54 Prozent. Besonders deutlich nahm die Zahl der Gewaltdelikte zu, in denen Täter Waffen, Messer, Reizgas, Pyrotechnik oder andere gefährliche Gegenstände mitführten oder verwendeten. Hier stieg die Zahl 2025 auf 725 Fälle nach 577 im Vorjahr.

Kontrollen werden an den Bahnhöfen von den Einsatzkräften der Bundespolizei durchgeführt. Bei Verstößen können Gegenstände sichergestellt sowie Zwangsgelder angedroht oder festgesetzt werden.

dpa

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