Tod bei Verfolgungsjagd
Getöteter Polizist: Angeklagter wegen Autorennens verurteilt

Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt. (Archivbild) Foto: Patrick Pleul/dpa
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Der Tod eines Polizisten bei einer Verfolgung von Autodieben bewegte viele. Nun hat das Landgericht Cottbus das Urteil gegen den Angeklagten gesprochen - wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Nach dem Tod eines Dresdner Polizisten bei einer Verfolgungsjagd in Brandenburg ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht in Cottbus befand ihn eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge für schuldig. 

Der Angeklagte hat demnach im Januar 2025 in Südbrandenburg den 32 Jahre alten Polizisten Maximilian Stoppa mit seinem Wagen erfasst und getötet. Der Beamte war in dem Moment dabei, in Lauchhammer aus einem Auto auszusteigen. 

Vor der Tat hatten der Angeklagte und weitere Beteiligte zwei Autos gestohlen. Der 27 Jahre alte Pole war in einem Begleitfahrzeug der Bande eingeteilt. In der Urteilsbegründung verwies der Richter auf die Drogensucht des Angeklagten. Er sei in einem wohlbehüteten Elternhaus aufgewachsen, habe aber vor Jahren begonnen, unter anderem Kokain zu nehmen. Er sei bei der Verfolgungsjagd "rücksichtslos" und mit überhöhtem Tempo unterwegs gewesen.

Bundesweite Bestürzung - Gedenkstein für Toten in Lauchhammer

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Mord vorgeworfen und eine lebenslange Haftstrafe gefordert, weil er ihr zufolge in der Absicht gehandelt hatte, seine Beteiligung am Diebstahl mehrerer Autos zu verdecken. 

Der Verteidiger hatte dagegen beantragt, den Angeklagten wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als acht Jahren und sechs Monaten zu verurteilen. Dabei sollte sich die Strafe aus vorangegangenen Haftstrafen wegen des Autodiebstahls und derjenigen für die Tötung des Polizisten zusammensetzen. Für die Tat in Lauchhammer hatte sich die Verteidigung für eine Teilstrafe von sechs Jahren ausgesprochen.

Die Tat in Lauchhammer hatte bundesweit große Bestürzung ausgelöst. Anfang des Jahres wurde ein Gedenkstein für den getöteten Polizisten Stoppa am Ort des Geschehens aufgestellt. Bei der Verkündung des Urteils war der Sitzungssaal gut gefüllt.

dpa

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