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Darstellung der Justitia

Tödliche Schüsse auf Polizisten in Saarland: Junger Täter soll in Psychiatrie

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizisten im saarländischen Völklingen hat das Landgericht Saarbrücken den Mordvorwurf gegen den Angeklagten fallengelassen. Der zur Tatzeit 18-Jährige sei wegen einer paranoiden Schizophrenie bei den Schüssen schuldunfähig gewesen, urteilte das Gericht am Mittwoch. Der Mann soll nun unbefristet in der Psychiatrie untergebracht werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sprach angesichts des Urteils von einem "Schlag ins Gesicht" für alle Polizisten.