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Karfreitag: Polizei kündigt Kontrollen gegen Autoposer an

Das Innenministerium hat im Zusammenhang mit dem "Car-Friday" Schwerpunktkontrollen angekündigt. (Symbolbild) Foto: Julian Strat
Das Innenministerium hat im Zusammenhang mit dem "Car-Friday" Schwerpunktkontrollen angekündigt. (Symbolbild) Foto
© Julian Stratenschulte/dpa
Innenminister Christian Pegel kündigt landesweite Kontrollen am "Car-Friday" an - mit "null Toleranz zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer". Auch Bußgelder bei Lärm- und Abgasbelästigung sind möglich.

Innenminister Christian Pegel hat für Karfreitag landesweite Schwerpunktkontrollen gegen sogenannte Autoposer angekündigt. Hintergrund ist, dass sich der Feiertag in der Tuning- und Autoszene als sogenannter Car-Friday etabliert hat. Im Fokus der Kontrolle stehen illegale Rennen, technische Manipulationen an Fahrzeugen sowie das Posing auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen.

"Illegale Rennen sind kein Spaß, sondern eine ernste Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer", sagte der SPD-Politiker Pegel. "Wer glaubt, öffentliche Straßen als Rennstrecke nutzen oder mit illegalen Umbauten ungestraft Aufsehen erregen zu können, irrt sich gewaltig. Wir werden konsequent kontrollieren und Verstöße ohne Ausnahme ahnden. Unsere Botschaft ist klar: Null Toleranz zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer."

2025 wurden 206 Straftaten registriert

Die Erfahrung hätte gezeigt, dass es an diesem Tag vermehrt zu gefährlichen Manövern, unzulässigen Veränderungen an Autos und riskantem Fahrverhalten komme. Die Entwicklung der Strafanzeigen in Mecklenburg-Vorpommern zeige über die Jahre einen deutlichen Anstieg. "Allein im letzten Jahr wurden 206 Straftaten in diesem Zusammenhang registriert. Davon waren 27 Verkehrsunfälle. Insgesamt kamen dabei 18 Personen zu Schaden", hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums.

Der aktuell gültige bundeseinheitliche Tatbestandskatalog eröffne weitreichende Sanktionsmöglichkeiten. So drohen etwa auch bei Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren und bei vermeidbaren Lärm- und Abgasbelästigungen Bußgelder. Autorennen gelten seit 2017 ohnehin nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat.

dpa