Opferschutz
Vertrauliche Spurensicherung - Sachsen stärkt Opferschutz

Sachsen stärkt den Opferschutz mit der vertraulichen Spurensicherung. (Archivbild) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Sachsen stärkt den Opferschutz mit der vertraulichen Spurensicherung. (Archivbild) Foto
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Opfer von sexueller Gewalt zögern oft aus Scham mit dem Gang zur Polizei. Künftig soll es einfacher sein, Spuren der Gewalt vertraulich zu sichern. Was ab 1. April gilt.

Für eine vertrauliche Spurensicherung nach häuslicher Gewalt oder sexuellen Übergriffen können Betroffene in Sachsen künftig auch auf die finanzielle Unterstützung der Krankenkassen setzen. Wie das Sozialministerium mitteilte, hat Sachsen dafür einen entsprechenden Vertrag geschlossen. Die Vereinbarung tritt am 1. April in Kraft. Damit werden die Kosten der vertraulichen Spurensicherung anonymisiert durch die Kranken- und Ersatzkassen für gesetzlich Versicherte übernommen.

"Wir gehen zunächst mit den an den Unikliniken Dresden und Leipzig etablierten rechtsmedizinischen Instituten an den Start, wollen aber weiteren Krankenhäusern und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte den Beitritt ermöglichen", so Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Ziel sei eine flächendeckende Struktur, die Betroffenen vor Ort helfe. 

Niedrigschwelliges Angebot für Gewaltopfer

Die vertrauliche Spurensicherung sorgt dafür, dass Taten gerichtsfest dokumentiert und auch erst später angezeigt werden können. Die Spuren werden vier Jahre aufbewahrt. "Zudem schafft die vertrauliche Spurensicherung auch eine wichtige Grundlage, um das Dunkelfeld der sexualisierten Gewalt auszuleuchten", betonte Köpping. 

Bei einer sogenannten vertraulichen Spurensicherung sichert medizinisches Personal bei den Opfern Beweise wie DNA-Spuren oder Verletzungen, ohne dass Betroffene unmittelbar eine Anzeige erstatten müssen. Die Daten werden anonym unter einem Decknamen gespeichert und vier Jahre aufbewahrt. 

Die sieben Kliniken im Freistaat, die bisher im Modell diese Leistungen angeboten haben, können laut Ministerium ihre Leistungen mit der neuen Regelung verstetigen. Bisher war die vertrauliche Spurensicherung unter anderem an den Unikliniken in Leipzig und Dresden sowie am Klinikum Chemnitz möglich.

Für die Fortsetzung hat das Sozialministerium für den Freistaat Sachsen einen Vertrag mit den Kranken- und Ersatzkassen, der Krankenhausgesellschaft Sachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie den rechtsmedizinischen Instituten der TU Dresden und der Universität Leipzig geschlossen.

"Mit der vertraulichen Spurensicherung schaffen wir eine verlässliche Struktur für Menschen, die Gewalt erlebt haben – niedrigschwellig, qualitätsgesichert und ohne unmittelbaren Entscheidungsdruck", sagte Friedrich R. München, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen.

dpa