Nach Protesten
Gericht untersagt vorerst Fällungen im "Wilden Wald"

Aktivisten besetzten Bäume in dem Waldstück. Foto: Marcus Golejewski/dpa
Aktivisten besetzten Bäume in dem Waldstück. Foto
© Marcus Golejewski/dpa
Im "Wilden Wald" in Hamburg-Wilhelmsburg darf vorerst kein Baum gefällt werden. Das ordnete das Verwaltungsgericht Hamburg an. Die Naturschützer vom Nabu sprechen von einem wichtigen Teilerfolg.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat geplante Baumfällungen in einem Waldstück in Wilhelmsburg vorerst untersagt. Mit der sogenannten Sicherungsanordnung solle bis zu einer Entscheidung des Gerichts über einen Eilantrag des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) gegen die Rodung Zeit geschaffen werden, sagte ein Gerichtssprecher. 

Wann mit der Entscheidung zu rechnen sei, sagte er nicht. Zunächst werde der Gegenseite – dem Bezirksamt Mitte, das laut Nabu in der vorletzten Woche die Fällarbeiten erlaubt hatte – Gehör eingeräumt. 

Nabu will den gesamten "Wilden Wald" erhalten

Der Umweltorganisation zufolge sollte bereits am Dienstag auf einer ersten, 790 Quadratmetern großen Teilfläche des "Wilden Waldes" mit Fällungen begonnen werden. Aktivisten hatten deshalb am Morgen Bäume "besetzt" und gegen die drohende Rodung demonstriert. 

Der Nabu-Landesvorsitzende Malte Siegert sprach nach der Anordnung des Gerichts von einem wichtigen Teilerfolg. "Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass der gesamte Wilde Wald erhalten bleibt."

Laut Nabu ist der "Wilde Wald" ein seit 60 Jahren natürlich gewachsenes Gehölz, das in der Hamburger Biotopkartierung als ökologisch wertvoll eingestuft wird. Den Angaben zufolge soll fast der gesamte neun Hektar große Wald dem Bau des geplanten Spreehafenviertels weichen.

dpa