Prozess um Totschlag 83-Jährige erstochen - Enkelin droht Einweisung in Klinik

Das Landgericht Hamburg könnte eine 39-Jährige, die ihre demente Großmutter umgebracht haben soll, in eine psychiatrische Klinik
Das Landgericht Hamburg könnte eine 39-Jährige, die ihre demente Großmutter umgebracht haben soll, in eine psychiatrische Klinik einweisen. Foto
© Ulrich Perrey/dpa
Eine 39-Jährige soll die eigene Großmutter erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hält die Frau für schuldunfähig und will sie in eine Psychiatrie einweisen lassen.

Am Landgericht Hamburg hat ein Prozess gegen eine 39-Jährige wegen Körperverletzung und Totschlag begonnen. Die Beschuldigte soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 12. März dieses Jahres ihre pflegebedürftige und demente Großmutter getötet haben. Sie habe die 83-Jährige in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Hausbruch zu Fall gebracht und ihren Kopf mehrmals auf den Boden geschlagen. Anschließend habe die Beschuldigte der Großmutter vermutlich mit einem Messer mehrfach in den Oberkörper gestochen. Die 83-Jährige starb noch in der Wohnung.

Knapp einen Monat zuvor soll die Beschuldigte eine Pflegerin angegriffen haben, die zu einem Klienten in das Mehrfamilienhaus wollte. Laut Anklage schlug die 39-Jährige die Frau bewusstlos. Dann soll sie sich auf die am Boden liegende Pflegerin gesetzt und ihr mit einer Glasflasche auf den Kopf geschlagen haben. Als die Frau wieder zu Bewusstsein kam und sich wehrte, habe die Angeklagte sie mit einer Glasscherbe im Gesicht verletzt.

Möglicherweise schuldunfähig

Die Polizei hatte die 39-Jährige am 13. März am Neuwiedenthaler Teich in Gewahrsam genommen, weil sie sich auffällig verhalten hatte. Nach damaligen Angaben der Polizei soll sie an einem Gebüsch gezündelt haben. Das hatte mindestens ein Anwohner beobachtet und die Polizei alarmiert. Auch die Feuerwehr war deshalb angerückt. Die Frau wurde vorläufig in eine Psychiatrie eingewiesen. 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 39-Jährige bei den Taten schuldunfähig war. Deshalb hat die Anklagebehörde beantragt, die längerfristige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.

Zum Prozessauftakt sei nur die Anklageschrift verlesen worden, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Strafkammer hat vier weitere Termine bis zum 28. Oktober angesetzt.

dpa