Nach dem Tod eines Hamburger Polizisten bei einem Ausbildungslehrgang in Mecklenburg-Vorpommern pochen die Angehörigen weiterhin auf strafrechtliche Konsequenzen. Gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens haben sie erneut Beschwerde eingelegt. Der 24 Jahre alte Polizist war im Oktober 2021 bei einem sogenannten Nachtmarsch in Bad Sülze zusammengebrochen und kurz darauf gestorben.
Bereits im Mai 2022 hatte die Staatsanwaltschaft Stralsund das Todesermittlungsverfahren eingestellt, weil sie keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden sah. Dagegen hatten die Eltern des Verstorbenen Beschwerde eingelegt. Auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft MV nahm die Staatsanwaltschaft Stralsund die Ermittlungen wieder auf.
Vor mehr als zwei Wochen teilte die Ermittlungsbehörde nun erneut die Einstellung des Verfahrens mit und begründete dies mit mangelndem Tatverdacht. "Nach dem Ergebnis der Ermittlungen konnte keinem der beschuldigten Polizeibeamten, die als Ausbilder für die Durchführung der nächtlichen Übung zuständig und verantwortlich waren, im konkreten Fall eine Verletzung seiner subjektiven Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden."
Neue Beschwerde wird geprüft
Der Polizist hatte bereits während der Übung Probleme beim Laufen, konnte eine Zwischenübung nicht absolvieren und musste wiederholt von anderen Teilnehmern getragen werden. Das geht aus einer früheren Antwort des Schweriner Justizministeriums auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hervor. Während der Übung habe er zeitweise hörbar angestrengt geatmet, sich aber immer wieder leicht erholt, während er getragen worden sei.
Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch die Staatsanwaltschaft Stralsund bestätigten den Eingang der neuerlichen Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens. Zum Inhalt der Begründung konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund nach eigener Aussage keine Angaben machen. Diese werde nun geprüft.
Sollten die Ermittlungen nicht wieder aufgenommen werden, müsse sich die Generalstaatsanwältin in Rostock mit der Entscheidung befassen. Sollte auch sie sich gegen eine Wiederaufnahme aussprechen, könnten sich die Angehörigen an das Oberlandesgericht in Rostock wenden.