Bau Hessen will den Denkmalschutz reformieren

Kern der Reform sind schnellere und digitale Genehmigungsverfahren. (Symbolbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Kern der Reform sind schnellere und digitale Genehmigungsverfahren. (Symbolbild) Foto
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Eigentümern von denkmalgeschützten Häusern soll das Leben leichter gemacht werden - etwa mit rascheren Genehmigungsverfahren für Umbauten. Das sieht eine geplante Gesetzesreform vor.

Sanierungen und Umbauten von denkmalgeschützten Häusern sollen in Hessen erleichtert werden. "Denkmäler sind keine Last der Vergangenheit. Sie sind Orte der Erinnerung und des Zusammenhalts", erklärte Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) in Wiesbaden. "Gerade deshalb brauchen sie Regeln, die Schutz ermöglichen – ohne Stillstand zu produzieren." Die schwarz-rote Landesregierung plant eine Reform des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könnte. 

"Denkmalschutz kann nur dann dauerhaft funktionieren, wenn er wirtschaftlich tragfähig ist und verlässliche Verfahren bietet", erklärte der CDU-Abgeordnete Lucas Schmitz. "Mit klaren Fristen, digitalen Abläufen und der verbindlichen Verankerung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit schaffen wir Planungssicherheit für Eigentümer." 

Landesdenkmalpflege soll nur bei "Kernfällen" beteiligt werden

Kern der Reform sind demnach schnellere und digitale Genehmigungsverfahren, verbindliche Entscheidungsfristen sowie eine deutliche Stärkung der unteren Denkmalschutzbehörden. Die Beteiligung der Landesdenkmalpflege werde künftig auf klar definierte Kernfälle wie Unesco-Welterbe oder Denkmäler von besonderer Bedeutung konzentriert. Damit sollen langwierige Abstimmungsprozesse vermieden werden. 

"Denkmäler sind Teil unserer kulturellen Identität, aber auch des sozialen Lebens in unseren Städten und Gemeinden", erklärte der SPD-Abgeordnete Bijan Kaffenberger. "Sie sollen bewahrt werden und gleichzeitig Orte zum Wohnen, Arbeiten, Begegnen und für Kultur sein."

dpa