Ab dem kommenden Jahr arbeiten alle 83 hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften mit elektronischen Akten. Mit der E-Akte könnten Klage-, Ermittlungs- und Strafverfahren volldigital bearbeitet und mit Verfahrensbeteiligten digital kommuniziert werden, teilte Justizstaatssekretärin Tanja Eichner in Wiesbaden mit. Dies bringe auch für Bürgerinnen und Bürger spürbare Vorteile. "Verfahren können schneller und transparenter geführt werden", erläuterte Eichner.
In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschleunige die E-Akte die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Polizei. "Das stärkt eine effektive Strafverfolgung und trägt zu mehr Sicherheit in unserem Land bei", erklärte die Staatssekretärin.
Für Privatpersonen bestehe die Möglichkeit – aber nicht die Pflicht – einfach und digital mit der Justiz zu kommunizieren, etwa über die kostenfreie Webanwendung "MeinJustizpostfach". Die Anwendung eröffne zusätzlich die Nutzung weiterer digitaler Angebote wie etwa das Onlineportal für digitale Klagen zu Fluggastrechten. Die E-Akte ist laut Eichner auch Grundlage für weitere Modernisierungsschritte in der Justiz, etwa beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).
Ein Bundesgesetz sieht vor, dass die gesamte Justiz in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 mit der elektronischen Akte arbeitet. Übergangsweise dürfen auch im neuen Jahr in einzelnen Bereichen, in denen noch Unterlagen in Papierform zugeliefert werden, weiter Papierakten angelegt werden, ergänzte das Justizministerium. "Der Regelfall wird jedoch die digitale Verfahrensführung mit der E-Akte sein."