Die telefonische Krankschreibung sollte nach Ansicht der hessischen Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) eine "enge Ausnahme" und ausschließlich bei Hausarztpraxen möglich sein. "Diese begleiten ihre Patientinnen und Patienten kontinuierlich, kennen ihre Krankengeschichte und tragen Verantwortung für den gesamten Behandlungsverlauf", sagte sie in Wiesbaden. Denkbar sei auch, die mögliche Krankschreibung per Telefon von derzeit fünf auf zwei Kalendertage zu verkürzen.
Die geplante Einführung eines Primärversorgungssystems sei der richtige Zeitpunkt, um offene Fragen zur telefonischen Krankschreibung zu lösen, sagte Stolz. Union und SPD im Bund wollen ein verbindliches Steuerungssystem einführen, bei dem man primär – also zuerst – in eine Hausarztpraxis geht. Sie überweist dann bei Bedarf und mit einem Termin in einem bestimmten Zeitraum an Fachärzte.
Hausarztpraxen entlasten
Stolz betonte, es müsse auch darum gehen, die Hausarztpraxen zu entlasten. Dafür sollten nach hessischem Vorbild alle relevanten Akteure wie etwa die Krankenkassen oder die Kassenärztliche Vereinigung eng in die Planungen für eine Reform eingebunden werden.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte zuletzt den hohen Krankenstand in Deutschland kritisiert und in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten zur telefonischen Krankschreibung bemängelt. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, die Regelung überprüfen zu wollen.