Wer bei Uni-Prüfungen unerlaubt KI nutzt, kann nicht nur durchfallen, sondern auch von der Prüfungswiederholung ausgeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden. Die Kasseler Richter wiesen laut Mitteilung des Gerichts die Klagen von zwei Studierenden ab. In beiden Fällen hatte die Universität Kassel Prüfungsleistungen für "nicht bestanden" erklärt und die Kläger wegen schwerer Täuschung durch verbotene Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz auch von der Prüfungswiederholung ausgeschlossen.
Zu Recht, wie die 7. Kammer befand - auch zur Überzeugung des Gerichts hätten sich die Kläger unerlaubter Hilfsmittel bedient. "Insoweit hat das Gericht verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungssituationen an der Universität und hinsichtlich der Beweisbarkeit ihres Einsatzes aufgestellt."
Die beiden Urteile vom 25. Februar (Az.: 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS) sind den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtssache sei das Rechtsmittel der Berufung zugelassen worden, hieß es.