Justiz
Nach Trennung erstochen – Mordprozess in Kassel gestartet

Mit einem Küchenmesser soll der Angeklagte mindestens sechsmal zugestochen haben. (Archivbild) Foto: Swen Pförtner/dpa
Mit einem Küchenmesser soll der Angeklagte mindestens sechsmal zugestochen haben. (Archivbild) Foto
© Swen Pförtner/dpa
Ein 47-Jähriger soll seine Ehefrau nach der Trennung in seine Wohnung gelockt und erstochen haben. Nun steht er in Kassel vor Gericht – und äußert sich im Prozess.

Weil er seine Ehefrau getötet haben soll, muss sich ein 47 Jahre alter Mann nun vor dem Landgericht Kassel verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Laut Anklage soll sich die Frau eine Woche vor der Tat von dem Angeklagten getrennt haben. Der Mann räumte die Tat zum Prozessauftakt ein.

Das Paar war den Ausführungen der Staatsanwältin zufolge seit 2022 verheiratet. Am 2. Juli 2025 habe die Frau ihrem Mann dann mitgeteilt, dass sie sich endgültig von ihm trennen wolle. Ihr Grund sei gewesen, dass der 47 Jahre alte deutsche Staatsangehörige sich auf diversen kostenpflichtigen Datingseiten angemeldet hatte und seine Frau davon erfahren habe. 

Angeklagter war laut Staatsanwaltschaft eifersüchtig

Die Trennung habe der Angeklagte nicht akzeptieren wollen, sagte die Staatsanwältin. Er sei eifersüchtig gewesen, weil er davon ausgegangen sei, dass seine Frau eine Affäre mit einem anderen Mann habe. "Da er dies nicht dulden wollte und er der Ansicht war, dass wenn er die Verstorbene nicht haben könne, sie niemand haben dürfe, entschloss er sich, die Verstorbene zu töten."

Unter dem Vorwand, dass er ins Krankenhaus müsse, habe er das Opfer am 7. Juli 2025 in den Morgenstunden in seine Wohnung in Kassel gelockt. Dort habe der 47-Jährige mindestens sechsmal mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von etwa 20 Zentimetern auf den Hals- und Brustbereich der Frau eingestochen. 

Mann räumt Tat zum Prozessauftakt ein

Rettungskräfte konnten laut der Staatsanwältin nach ihrem Eintreffen noch einen schwachen Puls bei der Frau feststellen. Unter laufender Reanimation sei sie in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort sei sie nur kurze Zeit später an ihren massiven Verletzungen gestorben.

Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen. Er räume ein, die Verantwortung für den Tod der Frau zu tragen. Er bedaure zutiefst, dass trotz des von ihm getätigten Notrufs bei der Polizei und der von dort aktivierten Rettungskräfte der spätere Tod der Frau nicht verhindert werden konnte.

In dem Verfahren sind zunächst bis zum 24. April drei weitere Verhandlungstage angesetzt.

dpa

Mehr zum Thema