Ein 82-jähriger Mann soll seine Ehefrau und seinen geistig behinderten Sohn erstickt haben - nun hat am Frankfurter Landgericht der Prozess gegen ihn begonnen. Ihm werde Mord aus Habgier sowie aus Heimtücke vorgeworfen, hieß es in der vom Staatsanwalt verlesenen Anklage.
Der Angeklagte äußerte sich zum Prozessauftakt nicht zu den Tatvorwürfen - aber zu seiner Ehe allgemein. Diese sei sehr glücklich gewesen, sagte er. Gleichzeitig beschrieb er seine Frau als dominant und "psychisch nicht normal".
Laut Anklage soll der Mann zunächst am Vormittag des 8. März 2025 mit seiner Ehefrau im Gästezimmer des gemeinsamen Wohnhauses in Oberursel (Hochtaunuskreis) gestritten haben. Dabei habe er sich dazu entschlossen, sie zu töten, um zwei seiner drei Söhne finanziell zu bereichern. Die wohlhabende Frau - sie war nicht die Mutter der beiden - hatte diese als Erben eingesetzt. Er soll der 72-Jährigen entweder mit den Händen oder mit einem Kissen die Luft abgedrückt haben.
Zwei Leichen im Haus
Laut Anklage deckte er die Leiche zu und ließ sie im Gästezimmer liegen. Dann soll er nach Bad Vilbel (Wetteraukreis) gefahren sein, wo sein seit der Geburt schwerbehinderter und mittlerweile tauber Sohn lebte. Er nahm den 49-Jährigen mit zu sich in das Wohnhaus in Oberursel, wo immer noch die Getötete lag. Sie sollen am Abend Fernsehen geschaut und auch den nächsten Tag zusammen verbracht haben.
Der heute 82-Jährige habe sich dann dazu entschlossen, auch den Sohn zu töten, weil er das Leid nicht mehr habe sehen wollen. Als der 49-Jährige sich am 10. März zum Mittagsschlaf ins Bett legte, soll sein Vater ihm eine Plastiktüte über den Kopf gezogen haben, sodass er erstickte. Auch die Leiche des Sohnes soll er dann am Tatort zurückgelassen haben.
Der Mann rief dann laut Anklage einen seiner weiteren Söhne an und berichtete von den Leichen in dem Haus. Der Sohn alarmierte die Polizei. Die Beamten fanden die beiden Toten und nahmen den Angeklagten fest. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Schreiben gefunden
Die Vorsitzende Richterin verlas mehrere Schreiben, die in dem Wohnhaus gefunden worden waren. So hatte der Mann am 10. März, dem Todestag seines behinderten Sohnes, an seine beiden anderen Söhne geschrieben: "Wir gehen dahin, woher wir gekommen sind". Die Söhne sollten das Testament der Frau annehmen. Zwei Tage später folgte ein weiteres Schreiben an die beiden. Darin schrieb der Mann, seine Frau habe nicht mehr leben wollen und für den behinderten Sohn habe es keine Hilfe mehr gegeben.
Zudem gab es ein Schreiben, das rund einen Monat vor der Tat ebenfalls von dem Angeklagten verfasst worden war. Darin hieß es, sie beide - das Ehepaar - wollten nicht mehr leben und würden den behinderten Sohn "mitnehmen". Der Angeklagte sagte in der Verhandlung dazu, seine Frau habe ihm dies diktiert. Er selbst habe gar nicht sterben wollen.
Die Schwurgerichtskammer hat für den Prozess zehn Fortsetzungstermine bestimmt. Nach der bisherigen Planung könnte am 22. April das Urteil verkündet werden.