Mordprozess
Staatsanwalt fordert lebenslang für 82-Jährigen wegen Mordes

Ein 82-Jähriger muss sich wegen Mordvorwurfs im Landgericht Frankfurt verantworten. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Ein 82-Jähriger muss sich wegen Mordvorwurfs im Landgericht Frankfurt verantworten. (Symbolbild) Foto
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Ein Mann soll seine Ehefrau und seinen behinderten Sohn erstickt und danach tagelang mit den Leichen gelebt haben. Im Prozess macht er widersprüchliche Angabe.

Ein Mann soll seine Ehefrau und seinen geistig behinderten Sohn getötet haben – nun hat die Staatsanwaltschaft für den 82-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt. Er habe seinen Sohn getötet, als dieser entweder geschlafen oder durch Medikamente betäubt gewesen sei, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft im Frankfurter Landgericht. Dies sei ein heimtückischer Mord. Zu der Tötung der Frau gab der Vertreter der Anklage keine rechtliche Einordnung ab. Der Rechtsanwalt des Angeklagten beantragte für beide angeklagten Tötungen einen Freispruch. Es sei etwa bei dem Sohn keine Tötungsabsicht nachweisbar, erklärte er.

Der Mann hatte mehrere Tage mit den beiden Leichen in dem Haus in Oberursel (Hochtaunuskreis) gelebt, beide waren erstickt worden. Die Frau wurde am 8. März 2025 in dem Haus getötet, anschließend holte der Angeklagte seinen behinderten Sohn ab, der in Bad Vilbel (Wetteraukreis) lebte. Zurück in dem Haus in Oberursel verbrachten die beiden diesen und den nächsten Tag miteinander. Am 10. März wurde auch der 49-jährige Sohn getötet. Zum Motiv für die Taten sagte der Staatsanwalt, der Angeklagte habe nicht mehr gewusst, wo er den Sohn habe unterbringen sollen. Die Frau habe sich geweigert, diesen bei sich aufzunehmen.

Mehrere Versionen

Der Angeklagte hatte zu den Taten verschiedene Einlassungen abgegeben. Unter anderem gab er an, seine Frau habe ihn während eines Streits angegriffen. Sie seien gemeinsam vom Sofa gefallen, dann wisse er nichts mehr. Zur Tötung seines Sohnes sagte er, dieser sei hysterisch geworden, da er nicht in ein Heim habe gebracht werden wollen. Daraufhin habe er ihm eine Plastikfolie aufs Gesicht gedrückt und sei dann über dessen Tod entsetzt gewesen.

Am 13. März entdeckten Polizeibeamte in dem Haus die Leichen. Die Lebensgefährtin einer der beiden Söhne des Angeklagten hatte sie verständigt. Seit diesem Tag sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Dubiose Umstände

In dem Prozess wurde bekannt, dass der Mann schon einmal mehrere Tage mit einer Leiche im Haus gelebt haben soll, und zwar mit seiner vorangegangenen Ehefrau. Diese sei 2017 in ihrem Haus in Hanau gestorben, berichtete die Ermittlungsführerin der Polizei. Mindestens fünf Tage lang habe sie tot in dem Haus gelegen, bis der nun Angeklagte einen Arzt verständigt habe. Obduziert worden sei die Leiche nicht, sie sei eingeäschert worden. "Die Umstände des Todes sind sehr dubios", sagte dazu nun der Staatsanwalt.

dpa