Der Strafprozess gegen die 30-Jährige, die den achtjährigen Jungen Fabian aus Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) ermordet haben soll, beginnt am 28. April. Das Rostocker Landgericht teilte an diesem Mittwoch mit, die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die frühere Lebensgefährtin von Fabians Vater zugelassen zu haben. Die Frau sitzt seit dem 7. November unter Mordverdacht in Untersuchungshaft.
Fabian aus Güstrow verschwand im Oktober
Der Grundschüler war am 10. Oktober des vergangenen Jahres spurlos aus der Wohnung seiner Mutter verschwunden. Mehrere großangelegte Suchaktionen waren ohne Erfolg geblieben, ehe Fabians Leichnam vier Tage später an einem Tümpel in Klein Upahl, 15 Kilometer von der Güstrower Wohnung, entdeckt wurde – ausgerechnet von der nun Angeklagten Gina H.
Die Rostocker Staatsanwaltschaft hatte am 9. März Anklage gegen die Frau erhoben. Zu einem Motiv für die Gewalttat machten die Ermittler bislang keine Angaben. Für die Verdächtige gilt die Unschuldsvermutung.
Für den Mordprozess vor der Schwurgerichtskammer sieht das Landgericht 17 Verhandlungstage vor. Das Urteil soll nach derzeitigem Stand am 2. Juli fallen.
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