Im Revisionsverfahren gegen einen 23-Jährigen wegen der Tötung einer 14-Jährigen aus Bad Emstal werden am Freitag (9.00 Uhr) die Plädoyers erwartet. Auch ein Urteil könnte fallen, wie ein Sprecher des Landgerichts Kassel mitteilte.
Der Bekannte der Schülerin war bereits 2024 unter anderem wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden, die er in einer sozialtherapeutischen Anstalt verbüßen sollte. Zum Tatzeitpunkt war der junge Mann 20 Jahre alt. Er hatte gestanden, die Jugendliche im September 2023 in Bad Emstal (Landkreis Kassel) erwürgt zu haben. Die zuständige Jugendkammer ordnete zudem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.
Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anwenden?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf Revision der Staatsanwaltschaft hin teilweise auf. Das Kasseler Landgericht hatte zwar nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt, dabei aber trotzdem Paragraf 106 des Jugendgerichtsgesetzes für Heranwachsende angewandt. Daher blieb das Strafmaß unter der von der Anklage geforderten lebenslangen Freiheitsstrafe.
Die Anwendung des Paragrafen bewertete der BGH als "durchgreifenden Rechtsfehler". Neben dem Strafmaß hoben die Karlsruher Richter auch den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung und den Vollzug der Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt auf. Die Verurteilung wegen Mordes beanstandeten sie nicht.
Den Fall muss nun die 9. Große Strafkammer des Landgerichts als Jugendkammer und als Schwurgericht erneut verhandeln. Die Kammer muss entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Kommt es zu einer Verurteilung wegen Mordes nach Jugendstrafrecht, droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren, nach Erwachsenenstrafrecht lebenslange Haft.