Strafprozess gegen Polizist Ex-Polizist wegen Mordes verurteilt - Freundin erschossen

Jörn Immerschmitt, Vorsitzender Richter, verkündete das Urteil. Foto: Arne Dedert/dpa
Jörn Immerschmitt, Vorsitzender Richter, verkündete das Urteil. Foto
© Arne Dedert/dpa
Ein Polizeibeamter erschießt seine Freundin, als diese in der Küche kocht. Später sagt er, es sei ein Unfall gewesen. Doch das Landgericht glaubt seine Version nicht.

Ein ehemaliger Bundespolizist ist vom Landgericht Frankfurt wegen der heimtückischen Ermordung seiner Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. "Es war eine spontane Tötung", sagte der Vorsitzende Richter Jörn Immerschmitt in der Urteilsbegründung. Die beiden hätten sich an dem Abend im Mai 2024 in der Wohnung der Frau in Weilrod im Hochtaunuskreis gestritten, wahrscheinlich wegen seines Alkoholkonsums. 

Freundin in Küche erschossen

Die 23-jährige Frau habe mit einer Äußerung das Selbstwertgefühl des Mannes verletzt, daraufhin habe dieser seine Dienstwaffe geholt, geladen und seine Freundin, die in der Küche kochte, erschossen. "Direkt danach waren Sie entsetzt von der Tat und hätten sie gerne ungeschehen gemacht", so der Richter zu dem 24-jährigen Mann, der neben der deutschen auch die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzt. Heimtücke bedeutet im juristischen Sinne, dass die Frau arg- und und wehrlos war, es ist ein Mordmerkmal.

Der Angeklagte, der zur Tatzeit bei der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen arbeitete, hatte noch einen Notruf abgesetzt, die Wunde der Frau verbunden und versucht, sie zu reanimieren. Sie starb jedoch noch in ihrer Wohnung. 

Gericht hält Version des Mannes für Schutzbehauptung

Die Tat schilderte der Mann als einen Unfall. Seiner Freundin habe er an dem Abend die Funktionsweise der Waffe erklärt und dabei auch abgedrückt. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass diese geladen gewesen sei, sagte der 24-Jährige vor Gericht aus. Zudem habe er beim Abdrücken eine verhängnisvolle Bewegung in ihre Richtung gemacht, sodass die Kugel sie in der Nähe des Schlüsselbeins getroffen habe. 

Diese Version hielt das Schwurgericht jedoch für eine Schutzbehauptung. So habe der Angeklagte immer wieder andere Angaben über das angebliche Unfallgeschehen gemacht und etwa berichtet, er habe seiner Freundin die Sicherheitsprüfung einer Waffe demonstrieren wollen. 

Zudem behauptete der Mann, er habe bei der Schussabgabe die direkt vor ihm stehende, 1,90 Meter große Frau nicht gesehen. Auch habe die Obduktion ergeben, dass die Frau noch instinktiv die Hände hochgerissen und sich weggedreht habe. Der verurteilte Mann hörte der Urteilsbegründung aufmerksam zu, schüttelte dabei immer wieder den Kopf. 

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Urteil noch nicht rechtskräftig 

Mit dem Urteil folgte das Schwurgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese war beim Verfassen der Anklage noch von einem Totschlag ausgegangen, hatte jedoch nach dem Ende der Beweisaufnahme in dem fünf Monate dauernden Prozess auf lebenslang wegen heimtückischen Mordes plädiert. Der Rechtsanwalt beantragte eine Haftstrafe von drei Jahren wegen fahrlässiger Tötung und sofortige Haftentlassung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa