Weil sie ihre Tochter kurz nach der Geburt zu Hause getötet hat, ist eine 21 Jahre alte Frau vom Landgericht Darmstadt zu vier Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafe wegen Totschlags ist eine Jugendstrafe. Die Deutsche hatte nach Auffassung des Gerichts am 4. Dezember 2024 ihre eine bis zwei Stunden alte Tochter mit 36 Stichen mit einer Nagelschere getötet.
Freispruch für den Vater
Der ebenfalls angeklagte 26 Jahre alte Vater des Kindes, der Freund der 21-Jährigen, wurde freigesprochen. Es geben keinen Beleg für seine Schuld, so das Gericht. "Das ist ein Freispruch erster Klasse", sagte der Vorsitzende Richter Marc Euler. Der Freigesprochene hatte angegeben, von der Schwangerschaft nichts gewusst zu haben.
Angeklagte will Schwangerschaft verdrängt haben
Die Verurteilte hatte im Prozess erklärt, dass sie sich an die Geburt und viel Blut, aber nicht an die Tat mit der Nagelschere erinnere. Sie hatte aber eingeräumt: "Ich wusste, dass ich etwas Schreckliches getan hatte."
Die 21-Jährige hatte weiter erklärt, dass sie die ungeplante Schwangerschaft verheimlicht und den Zeitpunkt verpasst habe, ihrem Freund und ihrer Familie etwas zu sagen. Sie habe die Schwangerschaft verdrängt. Letzteres glaubte die Kammer nicht, weil die werdende Mutter laufend online nach vielen verschiedenen Schwangerschaftsthemen gesucht hatte.
Geburt im Badezimmer
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Die bislang nicht vorbestrafte junge Frau wohnte noch bei ihrer Mutter und war dabei, ihr Fachabitur zu machen. Aus ihrem Umfeld gab es vor Gericht über sie nur positive Aussagen. Während der morgendlichen Geburt im Badezimmer war die Mutter der Angeklagten arbeiten, und der Freund schlief noch.
"Alles sollte weitergehen wie bisher, das war der bestimmende Gedanke", sagte der Vorsitzende Richter zum Motiv der Verurteilten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagte auf siebeneinhalb Jahre Haft plädiert. Die Verteidigung hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert. Beide Seiten hatten die Tat als Totschlag bewertet.
Beim Angeklagten hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die Plädoyers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Intimsphäre der Frau zu schützen.