Wahlen
Obdachlose dürfen erstmals wählen – kaum Anträge

In Hessen können sich am Sonntag auch Wohnungslose auf den Weg zu Wahllokalen machen und dort einen Wahlzettel ausfüllen. (Symbo
In Hessen können sich am Sonntag auch Wohnungslose auf den Weg zu Wahllokalen machen und dort einen Wahlzettel ausfüllen. (Symbolbild) Foto
© Boris Roessler/dpa
Teilhabe für alle: Zum ersten Mal können auch Wohnungslose am Sonntag in Hessen bei Kommunalwahlen abstimmen. In Wiesbaden etwa ist nur ein einziger dafür registriert. Warum?

Henry Knese findet das gut: Erstmals dürfen an diesem Sonntag (15.3.) auch Obdachlose bei Kommunalwahlen in Hessen ihre Kreuzchen machen. "Menschen auf der Straße sollen die gleichen Rechte haben wie alle Leute", sagt er draußen vor der Wohnungsnotfallhilfe Teestube Wiesbaden der Regionalen Diakonie Hessen-Nassau, wo es unter anderem kostenloses Mittagessen gibt. "Jeder soll wählen gehen können", betont Knese, der nach eigenen Worten "im Moment" in einem Wohnheim der Heilsarmee untergebracht ist.

Bei Landtags- und Bundestagswahlen etwa haben Wohnungslose in Hessen bereits ihre Kreuzchen machen können. Das Kommunalwahlrecht hingegen ist hier erst in jüngerer Vergangenheit geändert worden.

Einer von 300.000

Doch nicht alles läuft nun rund. In der 300.000-Einwohner-Landeshauptstadt Wiesbaden hat nach Angaben des Rathauses nur ein einziger Wohnungsloser einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl gestellt. Auch in Frankfurt mit mehr als doppelt so vielen Einwohnern nutzten leider nur sehr wenige Bürger ohne eigene vier Wände die neue Möglichkeit, heißt es bei der Stadt. Dabei sei umfassend informiert worden.

Nach Angaben der Gießener Politikwissenschaftlerin Dorothée de Nève leben in Hessen geschätzt bis zu 30.000 Menschen ohne Wohnung - in Heimen von Kommunen und sozialen Organisationen, aber in zunehmender Zahl ebenso auf der Straße. 

"Das kann eine Hürde sein"

Das Problem: Auch Wahlen sind nicht ohne Bürokratie. Während Wahlberechtigte mit gemeldetem Wohnsitz automatisch im Wählerverzeichnis erfasst sind, haben sich Obdachlose, die sich seit mindestens sechs Wochen in einer Kommune aufhalten, dort eintragen lassen müssen. Die Frist dafür ist laut Innenministerium bereits am 22. Februar abgelaufen. De Nève sagt zu dieser Vorschrift: "Das kann eine Hürde sein."

Tatsächlich: Der Leiter der Teestube Wiesbaden, Matthias Röhrig, sagt, sein Team habe mit acht wohnungslosen Bürgern, sieben Männern und einer Frau, bereits die Anträge für ihre Wahlteilnahme ausgefüllt. "Aber wir waren einen Tag zu spät", bedauert Röhrig mit einem Blick auf den kleinen Formularstapel vor sich auf einem Tisch. Also alles vergebens.

Das Fristende 22. Februar sei in dem Hinweisschreiben der Stadt Wiesbaden für wohnungslose Wähler nicht erwähnt worden - "und wir haben es versäumt, extra nachzufragen", berichtet Röhrig. Ohne diesen Formfehler würden sich in Wiesbaden also mindestens neun statt nur ein Wohnungsloser an der Abstimmung am Sonntag beteiligen.

Hunderte Kommunalparlamente

An diesem Tag geht es laut Landeswahlleitung um die Mandate in den 21 Kreistagen sowie den kommunalen Parlamenten von 421 Städten und Gemeinden in Hessen. Lokalpolitiker entscheiden über das unmittelbare Umfeld der Bürger - also auch etwa über Geld und Bedingungen für Notunterkünfte, Straßensozialarbeit und Beratungsstellen für Wohnungslose. 

Generell betont die Gießener Politologie-Professorin de Nève, dass auch Menschen, "die aufgrund irgendwelcher Schicksalsschläge keinen festen Wohnsitz mehr haben", selbstverständlich fundamentale politische Bürgerrechte hätten. "Insofern sind diese Bemühungen, Obdachlosen eine Teilnahme an der Kommunalwahl zu ermöglichen, zutiefst demokratisch", erklärt die Wissenschaftlerin.

Keine Statistik

Auch sie erwarte nicht, dass deren Wahlbeteiligung in Hessen hoch sein werde. "Letztlich wird man das nicht nachvollziehen können, denn es wird statistisch nicht erfasst, wie viele Wohnungslose ihr Wahlrecht nutzen", sagt de Nève. 

Auch die Landesregierung hat schon 2024 vermutet, dass nach den Erfahrungen der Landtagswahlen die Gruppe der Wohnungslosen auch bei den Kommunalwahlen "nur in äußerst geringem Umfang vom Wahlrecht Gebrauch macht".

Unabhängig davon hat diese neue Möglichkeit de Nève zufolge "eine große symbolische Bedeutung. Es geht darum, Teilhabe-Chancen zu fördern. Und es geht um das Signal, dass Obdachlose Menschen politische Rechte haben und keine Bürger zweiter Klasse sind", betont die Politikwissenschaftlerin.

"Nicht weniger wert als Sie oder ich"

Auch Lars Bernotat von der privaten Obdachlosenhilfe "Adler & Friends" in Wiesbaden sagt über Wohnungslose: "Sie sind ein Teil der Gesellschaft, nicht weniger wert als Sie oder ich. Jeder hat seine eigene Geschichte, aber auf jeden Fall dennoch das Recht, seine Stimme abzugeben." 

Wirklich wichtig sei dies leider nur wenigen Wohnungslosen, vermutet Bernotat: "Da fehlt sicher die Vorarbeit. Als auch die Hoffnung, dass es was bringt." Wollte man mehr, müsste man Menschen ohne eigenem Dach über dem Kopf verdeutlichen, "welche Vorteile es für sie hätte oder zumindest haben könnte oder auch allerwenigstens, welche Nachteile, wenn sie nicht wählen gingen", ergänzt Bernotat. 

"Ich weiß auch schon, wen ich wähle"

Der Wiesbadener Wohnheimbewohner Henry Knese sagt, er habe noch eine feste Adresse in Frankfurt, eine Wohnung in längerer Renovierung, sei also nicht wohnungslos. Dort habe er auch eine Wahlbenachrichtigung erhalten. "Ich fahre am Sonntag zum Wählen nach Frankfurt", versichert der bärtige Mann. "Ich weiß auch schon, wen ich wähle."

dpa

Mehr zum Thema